Ransomware-Attacken und Anzeigepflicht


Juristischer Spickzettel in Sachen Ransomware
Ist eine Datenschutzverletzung entdeckt worden, sind insbesondere die Firmenjuristen, die IT-Abteilung und die Unternehmenskommunikation gefragt



Von Andy Green, Varonis

In vielerlei Hinsicht unterscheiden sich die Reaktionen auf eine Ransomware-Attacke nicht grundlegend von dem, was grundsätzlich im Falle eines Datenschutzvorfalls zu tun ist. Kurzgefasst: jedes Unternehmen sollte einen Plan haben wie die Malware zu analysieren und zu isolieren ist, um den Schaden zu begrenzen, laufende Geschäftsprozesse müssen gegebenenfalls wiederhergestellt und die entsprechenden Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis gesetzt werden.

Dabei sollten die verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens Hand in Hand arbeiten. Ist eine Datenschutzverletzung entdeckt worden, sind insbesondere die Firmenjuristen, die IT-Abteilung und die Unternehmenskommunikation gefragt. Gerade den juristisch und technisch Verantwortlichen kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es gilt den Schaden zu begrenzen und die vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen. Soweit so gut.

Ein bisschen anders verhält es sich aber mit Ransomware doch. Anders als bei anderen Angriffsszenarien informieren die Angreifer das Opfer über die Attacke. Sie erhalten eine "Ransom Note" genannte Nachricht. Dass etwas passiert ist und was, wird also sehr viel schneller aufgedeckt als in den meisten anderen Fällen, in denen es oft Monate, wenn nicht sogar Jahre dauert bis ein Datenschutzvorfall aufgedeckt werden kann. In den allermeisten Fällen von Ransomware belassen Hacker die betreffenden Daten auf den Systemen der Opfer, wenn auch natürlich verschlüsselt. In aller Regel muss man sich also nicht sofort um einen möglichen Verlust von Kreditkartennummern oder Kontodetails sorgen.

So betrachtet hat Ransomware ihre kleinen Vorteile. Ungeachtet dessen ist mit ihr allerdings eine nicht ganz unwichtige juristische Frage verbunden.
Jemand hat offensichtlich auf die Daten zugegriffen, aber sie nicht veröffentlicht oder weiter verwendet. Heißt das nun, dass ein betroffenes Unternehmen seine Kunden und die entsprechenden Behörden nicht informieren muss (wie es sonst in einigen US-Gesetzen und Vorschriften bereits verbindlich vorgeschrieben ist, ebenso in der 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung)? Keine ganz triviale Frage.

Lesen Sie zum Thema "Datenschutz und Compliance" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)

Um bei diesem Thema etwas mehr in die Tiefe gehen zu können haben wir zusätzlich ein White Paper verfasst, das sich unter anderem mit den Hintergründen der US- und EU-Datenschutzvorgaben befasst wie sie im Health Insurance PortabilityandAccessibilityAct (HIPAA), im Gramm-Leach-BlileyAct (GLBA), diversen Bundesgesetzenund den Gesetzen innerhalb der EU festgeschrieben sind. Das White Paper richtet sich dabei in erster Linie an all diejenigen, die im Falle einer Datenschutzverletzung auf den unterschiedlichen Ebenen darauf reagieren müssen.

Einige der wichtigsten Aspekte haben wir hier zusammengefasst.

Anzeigepflicht bei Ransomware?
Der entscheidende Punkt, den es zu verifizieren gilt ist, ob bei einem nicht autorisierten Zugriff eine Anzeigepflicht gegenüber den Kunden des Unternehmensbesteht. Und tatsächlich ist das ja was Ransomware genau tut: unautorisiert auf sensible PII-Daten zugreifen.

>> Gesundheitswesen HIPAA schreibt allen sogenannten CoveredEntities (Krankenhäusern, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Versicherern und so weiter) verbindlich vor sowohl Kunden/Verbraucher als auch die zuständigen Behörden zu informieren (in den USA das Department ofHealthand Human Services (HHS)) wenn jemand auf geschützte Gesundheitsinformationen (PHI-Daten) unautorisiert zugreifen konnte. Wenn es um die Anzeigepflicht bei Ransomware geht ist HIPAA eine der strengsten verbindlichen Regelungen überhaupt. Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen von der Regel, die wir in unserem White Paper erläutern.

>> Banken und Darlehensgeber Gemäß GLBA, setzt die Federal Trade Commission (FTC) Datenschutzregelungen für das Bank- und Finanzwesen im Rahmen der sogenannten Safeguards Rule durch. Aus Sicht der FTC beispielsweise ist es für eine Bank oder ein anderes Institut innerhalb des Finanzwesens im Falle von Ransomware (im Übrigen auch jeder anderen Malware) nicht zwingend vorgeschrieben, den Vorfall anzuzeigen. Allerdings empfiehlt die FTC es, Kunden in so einem Fall zu benachrichtigen. Vorgeschrieben ist es aber nicht.

>> Broker, Händler, Anlageberater Die Securities and Exchange Commission (SEC) ist die in den USA zuständige Behörde für diese Gruppe von Investmentunternehmen. Im Rahmen von GBLAhat die SEC eine eigene verbindliche Regelung entwickelt die sogenannte Regulation S-P. Sie beinhaltet ein komplettes Programm, was bei einem Datenschutzvorfall genau zu tun ist. Von einer expliziten Anzeigepflicht ist nicht die Rede. Mit anderen Worten: Es ist vielleicht durchaus empfehlenswert seine Kunden in Kenntnis zu setzen, verpflichtend ist es nicht.

>> Investmentbanken, staatliche und private Geldinstitute Für diese verbleibende Gruppe gibt es nicht nur in den USA eine ganze Reihe von Vorschriften und Branchenregularien. In diesem Fall ist von der sogenannten "affirmativen Pflicht" eines Unternehmens die Rede. Sie besagt, dass Unternehmen verpflichtet sind die Daten gegen einen unautorisierten Zugriff oder Gebrauch dieser Daten zu schützen haben. Die Anzeigepflicht ist Bestandteil dieser affirmativen Pflicht. Liest man etwas genauer, besagen die Regelungen aber auch, dass es einen nachweislichen Missbrauch der Daten gegeben haben muss. Ob die Verschlüsselung von Daten durch Ransomware nun einen solchen Missbrauch darstellt oder nicht, ist nicht ganz unumstritten. Ungeachtet dessen sehen die bestehenden Regelungen vor, dass innerhalb der Anzeigepflicht der Vorfall genau beschrieben werden muss, einschließlich dessen, welche Dateien genau betroffen sind.

>> Regelungen in den US-Bundesstaaten Im Moment haben 48 Staaten in den USA Gesetze und Vorschriften, die die Anzeigepflicht von Datenschutzverstößen betreffen. Am Rande sei erwähnt, dass lediglich zwei Staaten, nämlich New Jersey und Connecticut, eine explizite Anzeigepflicht für einen alleinigen Zugriff auf Daten installiert haben. Sie würde ebenfalls für Ransomware greifen. Aber auch hier gibt es einige Details deren Lesart es Firmen unter bestimmten Umständen erlaubt die in ihrem Bundesstaat geltende Anzeigepflicht zu umgehen.

>> EU-Datenschutzgesetzgebung Die bisher gültige Data Protection Directive (DPD) sieht noch keine zwingende Anzeigepflicht vor. Einige europäische Staaten, darunter auch Deutschland, haben die Anzeigepflicht allerdings in ihren nationalen Datenschutzgesetzen verankert. Für Internet Service Provider und Telekommunikationsunternehmen gelten mit der EU"e-Privacy Directive" ohnehin eigene Regelungen zur Anzeigepflicht bei Datenschutzverstößen. Innerhalb der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung sieht das allerdings schon ein wenig anders aus. Das 2018 wirksam werdende Gesetz sieht eine Benachrichtigungspflicht innerhalb von 72 Stunden vor. Dabei muss der entsprechende Vorfall innerhalb dieser zeitlichen Vorgabe der jeweiligen lokalen "Data Protection Authority" (DPA) gemeldet werden. Verbraucher müssen dann benachrichtigt werden, wenn auf "persönliche Daten" zugegriffen wurde. Aber auch hier gibt es eine erwähnenswerte Einschränkung. Zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, dass es im Hinblick auf den Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung zwei unterschiedliche Grenzwerte zu beachten gilt: Eine Frist, innerhalb der potenziell betroffene Verbraucher benachrichtigt werden müssen und eine, die sich auf die Benachrichtigung der jeweiligen Data Protection Authority (DPA) bezieht.

Wenn bei einem Datenschutzvorfall persönliche, private Daten von Verbrauchern "wahrscheinlich betroffen" sind, müssen die Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt werden. Dass persönliche Daten von Verbrauchern "wahrscheinlich betroffen" sind, es also ein potenzielles Risiko gibt, dass Rechte und Freiheiten eines Kunden potenziell betroffen sind, ist ein ziemlich weit gesteckter Rahmen. Spricht man mit Juristen, die sich insbesondere mit dem Thema Compliance befassen, gehören zu diesen persönlichen Daten all die Informationen anhand derer sich eine Person identifizieren lässt. Das sind beispielsweise E-Mail-Adressen, sämtliche IDs von Onlinekonten, aber auch IP-Adressen. Sie alle fallen unter die "wahrscheinlich betroffen"-Regelung. Wie es im speziellen Fall einer Ransomware-Attacke mit der Anzeigepflicht aussieht wird sehr eng mit den genauen Umständen des Einzelfalls zusammenhängen. Das ist einer der Punkte, an denen sicherlich noch Klärungsbedarf in Sachen EU-DSGVO besteht.

Im Lichte der verschiedenen US- und EU-Datenschutzvorgaben erscheint es allerdings mindestens als sehr empfehlenswert den Vorfall den entsprechenden Stellen und Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. (Varonis: ra)

eingetragen: 22.01.17
Home & Newsletterlauf: 01.02.17


Varonis Systems: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Grundlagen

Verbesserte IT-Sicherheit und Resilienz

Anlässlich der EU-NATO-Task Force über die Resilienz der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Europa mehren sich auch in Deutschland die Diskussionen darüber, wie diese bestmöglich geschützt werden kann. Die vier Schlüsselbereiche, die laut des vor Kurzem veröffentlichten EU/NATO-Papiers eine erhöhte Anfälligkeit für Cyber-Angriffe bieten und somit besonders schützenswert sind, sind Energie, Verkehr, digitale Infrastruktur und Weltraum.

KI macht Ransomware noch gefährlicher

Ransomware ist schon längere Zeit ein echtes Problem für Organisationen jeder Art und Größe. Betrachtet man die neuesten Entwicklungen, ist keine Entwarnung in Sicht. Eher im Gegenteil: Die Kriminellen nutzen mittlerweile KI, um ihre Angriffe noch effizienter zu machen.

Von Erpressungsangreifern verwendete Kryptowährungen

Erpressungsangriffe sind eine immer häufiger auftretende Form von E-Mail-Betrug. Hierbei drohen Cyberkriminelle ihren Opfern mit der Veröffentlichung von kompromittierenden Informationen, etwa einem peinlichen Foto, und fordern eine Zahlung in Kryptowährung. Oft kaufen die Angreifer die Anmeldedaten der Opfer oder erlangen sie durch Datenlecks, um zu "beweisen", dass ihre Drohung legitim ist.

Potenzielle Einfalltore für Hacker

Die fortschreitende Ökonomisierung in der Cyberkriminalität bringt immer spezifischere Angriffsvektoren hervor. Malware-Kampagnen machen sich mithilfe von Exploit Kits automatisiert auf die Suche nach Sicherheitslücken in gängigen Anwendungen, um Infrastrukturen infiltrieren zu können. Unternehmen sehen sich damit einer neuen Herausforderung gegenüber.

Besuchen Sie SaaS-Magazin.de

SaaS, On demand, ASP, Cloud Computing, Outsourcing >>>

Kostenloser Newsletter

Werktäglich informiert mit IT SecCity.de, Compliance-Magazin.de und SaaS-Magazin.de. Mit einem Newsletter Zugriff auf drei Online-Magazine. Bestellen Sie hier

Fachartikel

Grundlagen

Big Data bringt neue Herausforderungen mit sich

Die Digitale Transformation zwingt Unternehmen sich mit Big Data auseinanderzusetzen. Diese oft neue Aufgabe stellt viele IT-Teams hinsichtlich Datenverwaltung, -schutz und -verarbeitung vor große Herausforderungen. Die Nutzung eines Data Vaults mit automatisiertem Datenmanagement kann Unternehmen helfen, diese Herausforderungen auch mit kleinen IT-Teams zu bewältigen. Big Data war bisher eine Teildisziplin der IT, mit der sich tendenziell eher nur Großunternehmen beschäftigen mussten. Für kleinere Unternehmen war die Datenverwaltung trotz wachsender Datenmenge meist noch überschaubar. Doch die Digitale Transformation macht auch vor Unternehmen nicht halt, die das komplizierte Feld Big Data bisher anderen überlassen haben. IoT-Anwendungen lassen die Datenmengen schnell exponentiell anschwellen. Und während IT-Teams die Herausforderung der Speicherung großer Datenmengen meist noch irgendwie in den Griff bekommen, hakt es vielerorts, wenn es darum geht, aus all den Daten Wert zu schöpfen. Auch das Know-how für die Anforderungen neuer Gesetzgebung, wie der DSGVO, ist bei kleineren Unternehmen oft nicht auf dem neuesten Stand. Was viele IT-Teams zu Beginn ihrer Reise in die Welt von Big Data unterschätzen, ist zum einen die schiere Größe und zum anderen die Komplexität der Datensätze. Auch der benötigte Aufwand, um berechtigten Zugriff auf Daten sicherzustellen, wird oft unterschätzt.

Bösartige E-Mail- und Social-Engineering-Angriffe

Ineffiziente Reaktionen auf E-Mail-Angriffe sorgen bei Unternehmen jedes Jahr für Milliardenverluste. Für viele Unternehmen ist das Auffinden, Identifizieren und Entfernen von E-Mail-Bedrohungen ein langsamer, manueller und ressourcenaufwendiger Prozess. Infolgedessen haben Angriffe oft Zeit, sich im Unternehmen zu verbreiten und weitere Schäden zu verursachen. Laut Verizon dauert es bei den meisten Phishing-Kampagnen nur 16 Minuten, bis jemand auf einen bösartigen Link klickt. Bei einer manuellen Reaktion auf einen Vorfall benötigen Unternehmen jedoch circa dreieinhalb Stunden, bis sie reagieren. In vielen Fällen hat sich zu diesem Zeitpunkt der Angriff bereits weiter ausgebreitet, was zusätzliche Untersuchungen und Gegenmaßnahmen erfordert.

Zertifikat ist allerdings nicht gleich Zertifikat

Für Hunderte von Jahren war die Originalunterschrift so etwas wie der De-facto-Standard um unterschiedlichste Vertragsdokumente und Vereinbarungen aller Art rechtskräftig zu unterzeichnen. Vor inzwischen mehr als einem Jahrzehnt verlagerten sich immer mehr Geschäftstätigkeiten und mit ihnen die zugehörigen Prozesse ins Internet. Es hat zwar eine Weile gedauert, aber mit dem Zeitalter der digitalen Transformation beginnen handgeschriebene Unterschriften auf papierbasierten Dokumenten zunehmend zu verschwinden und digitale Signaturen werden weltweit mehr und mehr akzeptiert.

Datensicherheit und -kontrolle mit CASBs

Egal ob Start-up oder Konzern: Collaboration Tools sind auch in deutschen Unternehmen überaus beliebt. Sie lassen sich besonders leicht in individuelle Workflows integrieren und sind auf verschiedenen Endgeräten nutzbar. Zu den weltweit meistgenutzten Collaboration Tools gehört derzeit Slack. Die Cloudanwendung stellt allerdings eine Herausforderung für die Datensicherheit dar, die nur mit speziellen Cloud Security-Lösungen zuverlässig bewältigt werden kann. In wenigen Jahren hat sich Slack von einer relativ unbekannten Cloud-Anwendung zu einer der beliebtesten Team Collaboration-Lösungen der Welt entwickelt. Ihr Siegeszug in den meisten Unternehmen beginnt häufig mit einem Dasein als Schatten-Anwendung, die zunächst nur von einzelnen unternehmensinternen Arbeitsgruppen genutzt wird. Von dort aus entwickelt sie sich in der Regel schnell zum beliebtesten Collaboration-Tool in der gesamten Organisation.

KI: Neue Spielregeln für IT-Sicherheit

Gerade in jüngster Zeit haben automatisierte Phishing-Angriffe relativ plötzlich stark zugenommen. Dank künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen und Big Data sind die Inhalte deutlich überzeugender und die Angriffsmethodik überaus präzise. Mit traditionellen Phishing-Angriffen haben die Attacken nicht mehr viel gemein. Während IT-Verantwortliche KI einsetzen, um Sicherheit auf die nächste Stufe zu bringen, darf man sich getrost fragen, was passiert, wenn diese Technologie in die falschen Hände, die der Bad Guys, gerät? Die Weiterentwicklung des Internets und die Fortschritte beim Computing haben uns in die Lage versetzt auch für komplexe Probleme exakte Lösungen zu finden. Von der Astrophysik über biologische Systeme bis hin zu Automatisierung und Präzision. Allerdings sind alle diese Systeme inhärent anfällig für Cyber-Bedrohungen. Gerade in unserer schnelllebigen Welt, in der Innovationen im kommen und gehen muss Cybersicherheit weiterhin im Vordergrund stehen. Insbesondere was die durch das Internet der Dinge (IoT) erzeugte Datenflut anbelangt. Beim Identifizieren von Malware hat man sich in hohem Maße darauf verlassen, bestimmte Dateisignaturen zu erkennen. Oder auf regelbasierte Systeme die Netzwerkanomalitäten aufdecken.

DDoS-Angriffe nehmen weiter Fahrt auf

DDoS-Attacken nehmen in Anzahl und Dauer deutlich zu, sie werden komplexer und raffinierter. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group unter Berufung auf den Lagebericht zur IT-Sicherheit 2018 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufmerksam. Demnach gehörten DDoS-Attacken 2017 und 2018 zu den häufigsten beobachteten Sicherheitsvorfällen. Im dritten Quartal 2018 hat sich das durchschnittliche DDoS-Angriffsvolumen im Vergleich zum ersten Quartal mehr als verdoppelt. Durchschnittlich 175 Angriffen pro Tag wurden zwischen Juli und September 2018 gestartet. Die Opfer waren vor allem Service-Provider in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz: 87 Prozent aller Provider wurden 2018 angegriffen. Und bereits für das 1. Quartal dieses Jahres registrierte Link11 schon 11.177 DDoS-Angriffe.

Fluch und Segen des Darkwebs

Strengere Gesetzesnormen für Betreiber von Internet-Plattformen, die Straftaten ermöglichen und zugangsbeschränkt sind - das forderte das BMI in einem in Q1 2019 eingebrachten Gesetzesantrag. Was zunächst durchweg positiv klingt, wird vor allem von Seiten der Bundesdatenschützer scharf kritisiert. Denn hinter dieser Forderung verbirgt sich mehr als nur das Verbot von Webseiten, die ein Tummelplatz für illegale Aktivitäten sind. Auch Darkweb-Plattformen, die lediglich unzugänglichen und anonymen Speicherplatz zur Verfügung stellen, unterlägen der Verordnung. Da diese nicht nur von kriminellen Akteuren genutzt werden, sehen Kritiker in dem Gesetzesentwurf einen starken Eingriff in die bürgerlichen Rechte. Aber welche Rolle spielt das Darkweb grundsätzlich? Und wie wird sich das "verborgene Netz" in Zukunft weiterentwickeln? Sivan Nir, Threat Analysis Team Leader bei Skybox Security, äußert sich zu den zwei Gesichtern des Darkwebs und seiner Zukunft.

Diese Webseite verwendet Cookies - Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Mit dem Klick auf „Erlauben“erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.