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Als Unterrichtung (19/26921) liegen die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" (19/26106) sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Danach fordert der Bundesrat unter anderem ein stärkeres gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern bei der Verbesserung der Abwehrfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit "durch eine engere Zusammenarbeit und Unterrichtungsverpflichtungen des Bundes gegenüber den Ländern, soweit der Aufgabenbereich des Bundes eröffnet ist, um die rasant wachsenden Herausforderungen im Cyberraum zu bewältigen".
Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich. Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Vorlage im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows-10-Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht den Angaben zufolge auf dem Freiwilligkeitsprinzip.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - hat im Zeitraum vom 9.12.2019 bis zum 16.12.2019 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und mit Unterstützung von Polizeidienststellen der Bundesländer die Wohnungen von 20 Tatverdächtigen in sieben Bundesländern wegen des Verdachts des Sichverschaffens von Falschgeld durchsucht. Unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) - bzw. der Staatsanwaltschaft Köln - Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) - erfolgten im selben Zeitraum zudem Durchsuchungsmaßnahmen bei vier Tatverdächtigen in Bayern und vier Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Irland, Österreich und Spanien statt. Die europäische Polizeibehörde Europol koordinierte die europaweitenoperativen Maßnahmen.
Koordinierte Reaktionen in der EU bei grenzüberschreitenden Cyberangriffen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13739) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13291). Danach wurde bei einem von der Estnische Ratspräsidentschaft im September 2017 unter Beteiligung von 18 Mitgliedstaaten veranstalteten Workshop das Erfordernis einer engen Zusammenarbeit bei erheblichen grenzüberschreitenden Cyberangriffen festgestellt. "Europol solle dabei hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung die zentrale koordinierende Rolle übernehmen", heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus sei der "Bedarf an einem verbindlichen sicheren Kommunikationskanal sowie einer 24/7-Kommunikation von RegierungsCERTs (Computer Emergency Response Teams) und Strafverfolgungsbehörden" festgestellt worden.