Im Überblick
Die Anzahl erfasster Cyber-Straftaten hat im Jahr 2021 einen neuen Höchstwert erreicht. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet im Phänomenbereich Cybercrime 146.363 Delikte, was einem Anstieg um mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das geht aus dem durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Bundeslagebild Cybercrime 2021 hervor.
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Meldungen: Nachrichten
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) haben die in Deutschland befindliche Serverinfrastruktur des weltweit größten illegalen Darknet-Marktplatzes "Hydra Market" sichergestellt und diesen damit geschlossen. Es wurden Bitcoins in Höhe von derzeit umgerechnet ca. 23 Mio. EUR sichergestellt, welche dem Marktplatz zugerechnet werden.
Auch der Digitalausschuss des Bundestages hat sich mit der Bedrohungslage durch die Schwachstelle namens "Log4Shell" in der weit verbreiteten Java-Protokollierungsbibliothek "Log4j" befasst. Eine Java-Bibliothek ist ein Software-Modul, das zur Umsetzung bestimmter Funktionalitäten in weiteren Produkten verwendet wird. Es ist möglich, dass durch Ausnutzen der Sicherheitslücke etwa die Kontrolle über den entsprechenden Rechner oder Geräte im Netzwerk übernommen werden kann.
Interpol hat sich der Koalition gegen Stalkerware angeschlossen, die sich dem Schutz vor Überwachungssoftware - sogenannter Stalkerware - verschrieben hat. Die internationale polizeiliche Organisation möchte als Koalitionspartner durch den Austausch mit Experten und führenden Cybersicherheitsunternehmen wie Kaspersky die Fähigkeiten von Strafverfolgungsbehörden global ausbauen, Stalkerware-Verbrechen zu untersuchen und Opfer, die Hilfe benötigen, zu unterstützen. Häusliche Gewalt hat seit dem Ausbruch der Pandemie zugenommen; die Vereinten Nationen bezeichneten die Gewalt gegen Frauen während COVID-19 sogar als "Schattenpandemie". Die mit Betroffenen arbeitenden Partner der Koalition gegen Stalkerware berichteten weltweit ebenfalls von einem starken Anstieg der Vorfälle häuslicher Gewalt und technischen Missbrauchs im Jahr 2020. Darüber hinaus stellte Kaspersky fest, dass fast 54.000 der Smartphone-Nutzer weltweit im Jahr 2020 von Stalkerware betroffen waren. Russland, Brasilien, die Vereinigten Staaten, Indien und Mexiko führten dabei die Liste der Länder an, in denen es die meisten betroffenen Anwender gab. Mit 1.547 kompromittierten Nutzern lag Deutschland in diesem Zeitraum europaweit auf Platz 1.
Bundesweite Durchsuchungen und Festnahmen im Rahmen international koordinierter Maßnahmen - Über 130 Durchsuchungen und mehr als 60 Festnahmen in Hessen Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) und das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (ZFA) haben am gestrigen Montag im Rahmen einer bundesweit und international konzertierten Aktion strafprozessuale Maßnahmen gegen Personen und Personengruppen durchgeführt, die im Verdacht stehen, unter Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken und Endgeräten schwerste Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität begangen zu haben. Ausgangspunkt der deutschlandweiten Maßnahmen ist ein Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und des Bundeskriminalamts (BKA). Gegenstand dieses Ermittlungskomplexes sind Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zu möglichen Straftaten von deutschen Nutzern, die im Rahmen eines dort seit Oktober 2018 geführten Verfahrens erhoben und im Wege eines internationalen Rechtshilfeverfahrens der ZIT seit Mai 2021 zur Verfügung gestellt worden sind. Durch Europol wurde bereits Mitte März 2021 eine sogenannte Operational Task Force (OTF) eingerichtet. Die OTF koordiniert das internationale polizeiliche Vorgehen.
Die etwaige Verwendung der Plattform Clubhouse auf Dienstgeräten der Bundesverwaltung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27141) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26658). Danach kann eine kostenlose Software grundsätzlich auch auf dienstlich genutzten Endgeräten der Bundesverwaltung verwendet werden, diese wird jedoch zuvor sicherheitstechnisch überprüft. Häufig führe dies zu Einschränkungen im Funktionsumfang oder der Verwendbarkeit bestimmter Apps auf dienstlichen Geräten, schreibt die Bundesregierung weiter. Neben den zentralen Vorgaben zur Informationssicherheit erfolge die operative Umsetzung möglicher Restriktionen und Vorgaben zur Nutzung dienstlicher Infrastruktur ressort- beziehungsweise behördenspezifisch.