16.03.18 - IT Security-Telegramm
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten doch was genau bedeutet das für Sie als Cloud-Nutzer?
Es wird ernst mit der Datenschutz-Grundverordnung: Am 24. Mai 2016 trat die Verordnung der Europäischen Union bereits in Kraft, um die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu vereinheitlichen
16.03.18 - Bei der Daten-Verarbeitung muss eine genügend hohe Sicherheit gewährleistet sein
Cloud Computing-Anbieter werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weitaus stärker in die Pflicht genommen als bisher. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten doch was genau bedeutet das für Sie als Cloud-Nutzer? Woran erkennen Sie, ob ein Dienst oder Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllt? Und wann gilt ein Cloud Computing-Dienst eigentlich als DSGVO-konform? Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zunächst in Artikel 5, Absatz 1 der DSGVO geregelt; weitere Regelungen finden sich u.a. in den Artikeln 25 und 32. Im Folgenden erläutern wir, was die wichtigsten Forderungen vor allem in Bezug auf Cloud-Dienste bedeuten.
16.03.18 - Nur die akkreditierten Zertifizierungsstellen dürfen überhaupt Zertifikate für EU-DSGVO-Konformität ausstellen
Am 28. Januar 2018 jährte sich zum 11. Mal der Europäische Datenschutztag. Er zeigt einmal mehr, dass Daten das teuerste Gut des 21. Jahrhunderts sind und besonderem Schutz bedürfen. Das digitale Business lebt von Datenspeicherung, Datennutzung und Datenanalyse. Und hier ist Vorsicht geboten: Wer mit Personendaten arbeitet, muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. In nicht mal vier Monaten, am 25. Mai 2018, endet nun die Übergangszeit für die vieldiskutierte Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ausdrücklich Personendaten schützt. Sie nimmt alle Unternehmen mit sofortiger Wirkung in die Pflicht, die personenbezogene Daten verarbeiten.
16.03.18 - Datenschutz-Grundverordnung: Was sich ändert
Es wird ernst mit der Datenschutz-Grundverordnung: Am 24. Mai 2016 trat die Verordnung der Europäischen Union bereits in Kraft, um die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu vereinheitlichen. Ab dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung europaweit von öffentlichen Stellen, aber auch privaten Unternehmen verbindlich anzuwenden. BullGuard begrüßt die Verordnung: Sie will einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von persönlichen Daten leisten. In der folgenden Übersicht hat das Unternehmen die Rechte aufgestellt, die Verbraucher im Rahmen der DSGVO haben.
16.03.18 - DSAG erreicht lizenzkostenfreie Lösung zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in SAP-Systemen
Seit Langem forderte die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) von SAP eine kostenfreie und effiziente Möglichkeit, um Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in SAP-Software umzusetzen. Jetzt ist SAP dieser Forderung nachgekommen. Ein großer Erfolg für die SAP-Anwender im deutschsprachigen Raum. "Auf dem DSAG-Jahreskongress im September 2017 hat SAP unsere Forderung aufgegriffen und zugesagt, dass ihre Kunden in die Lage versetzt werden, Anforderungen aus der EU-DSGVO effizient und ohne zusätzliche Lizenzkosten zu erfüllen", so Gerhard Göttert, Mitglied des DSAG-Vorstands.
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