23.08.18 - IT Security-Telegramm
Um dem rasanten Wandel in der Digitalisierung nicht nur Schritt zu halten, sondern ihn auch zu gestalten und damit Deutschlands künftigen Wohlstand zu sichern, sind eigene Kompetenzen in strategisch Feldern der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) unverzichtbar
Bei dem am 28. Februar dieses Jahres öffentlich bekanntgewordenen Cyberangriff auf das Auswärtige Amt wurden laut Deutsche Bundesregierung Schadprogramme verwendet, die nach Kenntnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht öffentlich verfügbar waren
23.08.18 - Auslegungshilfen bei der praktischen Anwendung der DSGVO
Zugänge zu verschiedenen Quellen, aus denen sich Privatunternehmen zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des seit dem 25. Mai 2018 novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) informieren können, sind ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf. Auf europäischer Ebene hat danach "die frühere Artikel 29-Gruppe (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union) zu zentralen Fragen der DSGVO Leitlinien erarbeitet, die inzwischen von dem Europäischen Datenschutzausschuss bestätigt worden sind".
23.08.18 - Die IKT-Branche zähle in Deutschland bereits heute zu den wachstumsstärksten Märkten
Um dem rasanten Wandel in der Digitalisierung nicht nur Schritt zu halten, sondern ihn auch zu gestalten und damit Deutschlands künftigen Wohlstand zu sichern, sind eigene Kompetenzen in strategisch Feldern der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) unverzichtbar. Zu diesen bedeutsamen IKT-Feldern zählen vor allem Künstliche Intelligenz, Cybersecurity, digitale Plattformen (insbesondere sogenannte "Smart Services"), Blockchain-Technologie, Cloud Computing, Quantencomputing, Mikroelektronik, Kommunikations- und Netzwerktechnologien sowie Datenwissenschaften, schreibt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
23.08.18 - Aufgaben und Ausstattung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum ist Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Verbindungsbeamten aller Cyber-Abwehrzentrums-Behörden arbeitstäglich in die Lagebesprechung des Cyber-Abwehrzentrums (Cyber-AZ) eingebunden. Darüber hinaus finde wöchentlich die sogenannte Koordinierte Fallbearbeitung statt sowie monatlich eine Sitzung des Arbeitskreises Operativer Informationsaustausch und des Arbeitskreises Nachrichtendienstliche Belange, heißt es in der Vorlage weiter.
23.08.18 - Bereitstellung von Erkenntnissen aus dem Hack der Bundesregierung für Wirtschaft und Bevölkerung
Bei dem am 28. Februar dieses Jahres öffentlich bekanntgewordenen Cyberangriff auf das Auswärtige Amt wurden laut Deutsche Bundesregierung Schadprogramme verwendet, die nach Kenntnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht öffentlich verfügbar waren. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, wurden für den Angriff "diverse Werkzeuge" genutzt, "die größtenteils speziell für diesen Angriff angefertigt worden sein dürften". Nach ihrer Bewertung lag dem Cyberangriff eine maßgeschneiderte und aufwendige Vorgehensweise zu Grunde, führt die Bundesregierung weiter aus.
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