Management-Briefings
Rechtskonforme Videoüberwachung
Videoüberwachung ist ein sehr sensibles Thema. Einerseits gefürchtet von den Arbeitnehmern, wenn die optische Observierung an ihrem Arbeitsplatz stattfindet, andererseits unentbehrlich für Unternehmen, Institutionen und behördliche Einrichtungen, wenn es um Sicherheits-, Überwachungs- und Kontrollbelange geht. Mit Videotechnik werden heute sowohl Arbeitsstätten und der öffentliche Bereich überwacht als auch Produktionsanlagen, Materiallager, Hochsicherheitsbereiche etc.
Wer sich vor Diebstahl, Vandalismus, Industriespionage etc. schützen oder auch öffentliche Gefahrenpunkte absichern möchte, kommt um moderne Videotechnik - oftmals als zentraler Teil einer umfassenden Überwachungstechnik - nicht herum. Dabei ist die rechtliche Lage immer eine verzwickte: Beispielsweise sind Banken quasi per Gesetz angewiesen, ihre Schalterräume mit Videoüberwachung auszurüsten. Andere Unternehmen müssen sich dagegen höchst aufmerksam durch die bestehende Gesetzeslage quälen, um eine rechtskonforme optische Überwachung ihrer Betriebsstätten zu gewährleisten - gilt doch die Videoüberwachung stets als schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
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