Gegen die "bösen Jungs" zurückschlagen


Riesige Grauzone, was die Rolle der Privatwirtschaft bei der Verfolgung von Cyberkriminellen angeht
Staatliche Institutionen und Organe der Strafverfolgung sollten die Möglichkeit haben, mit den gleichen Mitteln zu arbeiten, die Hacker ganz selbstverständlich für sich nutzen



Nicht nur das FBI vertritt die nicht ganz unstrittige These, dass Malware mit der richtigen, der "guten", Absicht eingesetzt, gar keine Malware im klassischen Sinne mehr ist. Aber ganz so einfach ist die Sache nicht. Troy Gill, Manager of Security Research und Senior Security Analyst AppRiver, zeigt sich kritisch.

Frage: Sollten staatliche Institutionen und damit auch die IT-Sicherheitsbranche gegen die "bösen Jungs" zurückschlagen, indem sie dieselben Tools benutzen wie die Cyberkriminellen? Ungeachtet der Tatsache, wo die Grenze zu ziehen ist, in welchen Fällen das erlaubt sein soll und bei welcher Art von Kriminellen oder Delikten. Aus Sicht eines Anbieters von IT-Sicherheitslösungen, ist das etwas zu dem Sie raten würden oder das Sie unterstützen würden zu tun? Und welche sozusagen positiven Anwendungsszenarien könnten Sie sich vorstellen?

Troy Gill:
"Aus meiner Sicht, ja. Staatliche Institutionen und Organe der Strafverfolgung sollten die Möglichkeit haben, mit den gleichen Mitteln zu arbeiten, die Hacker ganz selbstverständlich für sich nutzen. Wir wissen schließlich, dass die bösen Jungs keine Sekunde zögern auch solche Tools zu verwenden, die ursprünglich für einen ganz anderen Zweck entwickelt worden sind. Und in den allermeisten Fällen haben sie diese nicht legal erworben, sondern schlicht gestohlen. Eine Tatsache, die den Angreifern bereits einen Vorsprung garantiert.

Eine disruptive Software einzusetzen, wenn wir sie in diesem Zusammenhang nicht als Malware bezeichnen wollen, kann den entscheidenden Unterschied machen, will man Kriminelle tatsächlich aufzuspüren, dingfest zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt in der Vergangenheit bereits etliche Beispiele wie es Behörden und staatlichen Institutionen gelungen ist ein paar kriminellen Schwergewichten auf diese Art und Weise den Prozess zu machen. Um es kurz zu sagen, ja, ich denke, das ist eine legitime Vorgehensweise bei der Wahl der Mittel.

Wenn ich die Sache strikt aus der Sicht des IT-Sicherheitsunternehmens betrachte, bin ich allerdings etwas weniger enthusiastisch, obwohl ich den Ansatz immer noch unterstütze. Für mich sieht es so aus, als gäbe es eine riesige Grauzone, was die Rolle der Privatwirtschaft bei der Verfolgung von Cyberkriminellen angeht. Nicht immer decken sich Verantwortung und das Maß des Verantwortungsbewusstseins mit dem Verständnis des gesetzlich verankerten. Das hängt ganz davon ab, wie flexibel ein Unternehmen die ihm zur Verfügung stehenden Softwaretools einsetzt. Aus meiner Sicht würde es nicht schaden, hier ein wenig restriktiver zu sein. Aber wie schon gesagt, es handelt sich um eine Grauzone, und entsprechend schwierig wird es sein, hier Grenzen zu ziehen.

Frage: Und dann sind da noch die ethischen Bedenken

Troy Gill:
Ja, das ist richtig. Die gibt es. Und sie hängen eng damit zusammen, welche Tools genau eingesetzt werden und wozu im Einzelnen. Werden staatliche Institutionen und Strafverfolgungsbehörden sie akkurat dazu nutzen eine befürchtete Straftat zu verhindern? Die Angst vor Missbrauch ist real und nicht wenige befürchten, dass man Technologien ganz nebenbei dazu benutzt um unschuldige Staatsbürger zu überwachen und auszuspionieren. Ich persönlich finde, dass in aller Regel die Vorteile gegenüber den Risiken überwiegen. Trotzdem ist eine Überlegung wert, ob nicht eine dritte Partei überprüfen sollte, in welchem Ausmaß solche Überwachungen legitimiert sind und in welchem nicht.

Frage: Und was ist mit ganz praktischen Nachteilen? Kann sich eine Malware, die mit guten Absichten eingesetzt worden ist, nicht so oder so zum Bösen wenden? Wenn zum Beispiel Kriminelle die Malware für ihre eigenen Zwecke einsetzen.

Troy Gill:
Nicht ganz unwahrscheinlich. Besonders dann, wenn Tools mit ganz neuen, speziellen Funktionen ausgestattet worden sind. In den allermeisten mir bekannten Fällen verwenden staatliche Organisationen und Strafverfolgungsbehörden allerdings vergleichsweise simple Tools wie die, die auch von Hackern häufig verwendet werden.
(AppRiver: ra)

eingetragen: 17.07.16
Home & Newsletterlauf: 18.08.16


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