Für effektive Verschlüsselung im Internet
Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden
Die Verwendung von HTTPS zur Auslieferung von Webseiten hat zwei zentrale Vorteile
Die Deutsche Bundesregierung setzt sich für einen flächendeckenden Einsatz des verschlüsselten Übertragungsprotokolls HTTPS im Internet ein. Es werde regelmäßig auf die Bedeutung der Nutzung von HTTPS hingewiesen. Viele Webseiten des Bundes böten den Einsatz von HTTPS oder erzwängen ihn automatisch, heißt es in der Antwort (19/681) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/517) der Fraktion Die Linke.
Insgesamt unterstützten von 2.997 verwendeten Domains der Bundesbehörden 84,6 Prozent HTTPS. Das sei ein guter Stand, der noch verbessert werden könne. Das Ziel sei, den Anteil der Behörden-Domains mit Verschlüsselung weiter zu erhöhen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Bei Transport Layer Security (TLS; SSL ist die Bezeichnung eines Vorgängerprotokolls) handelt es sich um ein gängiges Verschlüsselungsprotokoll für Datenübertragung im Internet. Verwendet wird es unter anderem im Rahmen von HTTPS, einer verschlüsselten Version des Hypertext Transfer Protocol (HTTP), das insbesondere der Übertragung von Webseiten dient.
Die Verwendung von HTTPS zur Auslieferung von Webseiten hat zwei zentrale Vorteile: Sie gewährleistet Vertraulichkeit, da die übertragenen Daten (also der Inhalt der Seite und Eingaben, wie etwa Zugangsdaten) verschlüsselt und damit der Einsicht durch Dritte entzogen sind und sie gewährleistet Integrität, da sie Gewissheit über die Identität des Webseitenanbieters gibt und so Phishing- oder Man-in-the-Middle-Angriffen vorbeugen kann. Während in der Vergangenheit HTTPS vor allem im Rahmen bestimmter besonders sensibler Dienste wie etwa Zahlungstransaktionen verwendet wurde, hat es sich in den letzten Jahren immer mehr als allgemeiner Sicherheitsstandard etabliert und inzwischen erfolgt weltweit mehr als die Hälfte des Webverkehrs über HTTPS.
Seit 2014 existiert ein Mindeststandard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Einsatz des SSL/TLS-Protokolls durch Bundesbehörden, dessen Anwendung nach einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift (Gemeinsames Ministerialblatt GMBl 2015 S. 173) verbindlich ist und das in seiner Begründung insbesondere auf die Wichtigkeit der damit gewährleisteten sicheren Datenübertragung bei E-Government-Anwendungen verweist.
In ihrer Digitalen Agenda 2014 bis 2017 hat sich die Bundesregierung unter anderem das Ziel gesetzt, "die Kommunikation über digitale Netze zu schützen und dafür den Zugang zu sicheren und einfach zu nutzenden Verschlüsselungsverfahren zu fördern" und Deutschland zum "Verschlüsselungs-Standort Nr. 1" werden zu lassen. Dazu solle "die Verschlüsselung von privater Kommunikation in der Breite zum Standard werden". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.03.18
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