IT-Sicherheit durch mehr Transparenz und Standardisierung bei Zählweisen und Klassifizierungen von Angriffen
IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Wirtschaftsunternehmen müssen ihre zu treffenden Schutzmaßnahmen für ihre IT-Systeme kontinuierlich auf einem der Bedrohungslage angemessenen Stand zu halten
Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit sind ein Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung (19/12280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11755). Danach ist die IT-Sicherheit "ein fortwährendes Anliegen der Bundesregierung", das sie seit der Verbreitung der IT in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv berücksichtigt". Bereits 1991 habe sie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen.
Zu den jüngsten Maßnahmen zur Verbesserung der Cyber- und IT-Sicherheit zählten unter anderem "das IT-Sicherheitsgesetz aus 2015, mit deutlichen Anforderungen an die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Kritischen Infrastrukturen, die ,Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016' mit übergreifenden Zielstellungen für alle Bereiche und Akteure in der IT-Sicherheit und das sogenannte NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, in dem auch die Anbieter ,Digitaler Dienste' zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit auf dem jeweiligen Stand der Technik verpflichtet werden", schreibt die Bundesregierung weiter.
Das für diese Legislatur geplante IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zielt der Antwort zufolge unter anderem darauf ab, die von Wirtschaftsunternehmen zu treffenden Schutzmaßnahmen für ihre IT-Systeme kontinuierlich auf einem der Bedrohungslage angemessenen Stand zu halten, ein IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen und den digitalen Verbraucherschutz zu stärken.
Hinzu kämen "zahlreiche Aktivitäten aller Ressorts der Bundesregierung, mit denen die Cyber- und IT-Sicherheit kontinuierlich angepasst und verbessert wird". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 21.09.19
Newsletterlauf: 16.10.19
Meldungen: Nachrichten
Die Anzahl erfasster Cyber-Straftaten hat im Jahr 2021 einen neuen Höchstwert erreicht. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet im Phänomenbereich Cybercrime 146.363 Delikte, was einem Anstieg um mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das geht aus dem durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Bundeslagebild Cybercrime 2021 hervor.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) haben die in Deutschland befindliche Serverinfrastruktur des weltweit größten illegalen Darknet-Marktplatzes "Hydra Market" sichergestellt und diesen damit geschlossen. Es wurden Bitcoins in Höhe von derzeit umgerechnet ca. 23 Mio. EUR sichergestellt, welche dem Marktplatz zugerechnet werden.
Auch der Digitalausschuss des Bundestages hat sich mit der Bedrohungslage durch die Schwachstelle namens "Log4Shell" in der weit verbreiteten Java-Protokollierungsbibliothek "Log4j" befasst. Eine Java-Bibliothek ist ein Software-Modul, das zur Umsetzung bestimmter Funktionalitäten in weiteren Produkten verwendet wird. Es ist möglich, dass durch Ausnutzen der Sicherheitslücke etwa die Kontrolle über den entsprechenden Rechner oder Geräte im Netzwerk übernommen werden kann.
Interpol hat sich der Koalition gegen Stalkerware angeschlossen, die sich dem Schutz vor Überwachungssoftware - sogenannter Stalkerware - verschrieben hat. Die internationale polizeiliche Organisation möchte als Koalitionspartner durch den Austausch mit Experten und führenden Cybersicherheitsunternehmen wie Kaspersky die Fähigkeiten von Strafverfolgungsbehörden global ausbauen, Stalkerware-Verbrechen zu untersuchen und Opfer, die Hilfe benötigen, zu unterstützen. Häusliche Gewalt hat seit dem Ausbruch der Pandemie zugenommen; die Vereinten Nationen bezeichneten die Gewalt gegen Frauen während COVID-19 sogar als "Schattenpandemie". Die mit Betroffenen arbeitenden Partner der Koalition gegen Stalkerware berichteten weltweit ebenfalls von einem starken Anstieg der Vorfälle häuslicher Gewalt und technischen Missbrauchs im Jahr 2020. Darüber hinaus stellte Kaspersky fest, dass fast 54.000 der Smartphone-Nutzer weltweit im Jahr 2020 von Stalkerware betroffen waren. Russland, Brasilien, die Vereinigten Staaten, Indien und Mexiko führten dabei die Liste der Länder an, in denen es die meisten betroffenen Anwender gab. Mit 1.547 kompromittierten Nutzern lag Deutschland in diesem Zeitraum europaweit auf Platz 1.