Verbindliche Sicherheitsrichtlinien
Sicherheitsmängel durch Installation der Telematikinfrastruktur für die Elektronische Gesundheitskarte
Es sei mehr Aufklärungsarbeit notwendig, um die Dienstleister vor Ort für einen ordnungsgemäßen Anschluss der Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu sensibilisieren
Das Bundesgesundheitsministerium will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf sei vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen, heißt es in der Antwort (19/11314) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10936) der FDP-Fraktion.
Beide Vereinigungen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, IT-Dienstleister zu zertifizieren. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren im Juni 2019 rund 100.000 Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Es sei davon auszugehen, dass in einem ersten Schritt insgesamt rund 177.000 Arzt- und Zahnarztpraxen, rund 2.000 Krankenhäuser und rund 19.500 Apotheken an die TI angeschlossen werden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Medienberichten zufolge ist es in einigen Praxen durch die Installation der Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) zu Sicherheitsmängeln gekommen. So sollen einige Praxen nach Installation der Komponenten ohne ihre bisherige Firewall am Internet hängen. Dies bedeutet eine erhebliche Gefährdung aller Rechner und Komponenten im Praxisnetzwerk. In einer Presseerklärung vom 25. April 2019 führt die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh aus, dass nicht der Konnektor selbst das Problem sei, sondern die Installation. Ihr seien aber "keine verbindlichen Zahlen bekannt, die sich auf Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur durch Dienstleister vor Ort" bezögen.
Es sei mehr Aufklärungsarbeit notwendig, um die Dienstleister vor Ort für einen ordnungsgemäßen Anschluss der Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu sensibilisieren.
Insgesamt ist es nach Auffassung der Fragesteller unbefriedigend, dass den Lieferproblemen der Komponenten nun auch noch deren Installation Probleme bereitet. Eine Installation von Sicherheitskomponenten, die neue Sicherheitslücken in Praxisnetzwerken aufreißen kann, dürfte nicht zu einem verstärkten Vertrauen der Ärzte, Psychotherapeuten und weiteren angeschlossenen Praxen und Einrichtungen in die Telematikinfrastruktur führen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.08.19
Newsletterlauf: 20.08.19