Stolperfalle Datenschutz

Fünf Aspekte zur korrekten Umsetzung der EU-DSGVO in digitalen Betrieben

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO besteht eine Informationspflicht des Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen, so festgehalten in Artikel 13



Von Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra – computer’s brainware GmbH

Bereits vor knapp zwei Jahren verabschiedete das Parlament in Brüssel die einheitliche EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In den meisten digitalen Betrieben war – trotz zweijähriger Übergangszeit – große Verwirrung die Folge und noch heute fällt vielen die Umsetzung des umfangreichen Beschlusses schwer. Doch auch wenn hohe Komplexität schnell zu Verwirrung und Unsicherheit führt, gilt es Nachlässigkeiten bei der Durchführung oder gar Untätigkeit zu vermeiden. Drohenden Strafzahlungen entgehen zum Beispiel Onlinehändler oder Betreiber von Internetseiten und Portalen, indem sie verschiedene Punkte wie die folgenden beachten.

1. Betroffene informieren

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO besteht eine Informationspflicht des Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen, so festgehalten in Artikel 13. Diese umfasst nicht nur Kunden oder andere Website-Besucher, sondern auch die eigenen Mitarbeiter sowie neue Bewerber. Entnimmt ein Betreiber die Daten direkt bei der betroffenen Person, ist er verpflichtet, diese vor der Erhebung zu informieren, was zum Beispiel durch einen Zusatz im Vertrag oder durch eine Einblendung auf der Internetseite geschieht. Beides beinhaltet die Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie den Zweck der Speicherung und wie lange diese andauert. Auch jede Änderung der letzten Punkte fällt unter die Informationspflicht. Tritt der Sonderfall ein, dass eine dritte Partei die Daten sammelt und an den Verantwortlichen weitergibt – aufgeführt in Artikel 14 –, informiert dieser nicht nur über das Grundlegende, sondern gibt auch seine externen Quellen an.

2. Für jeden gut lesbar

Einer ganzen Reihe von Vorschriften unterliegt auch die auf der firmeneigenen Website abgebildete Version der Datenschutzerklärung. Dort erscheinen zum Beispiel Selbstverständlichkeiten wie Name und Kontaktdaten des Anbieters, Angabe zum Zweck der Datenspeicherung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und Dauer der Datenspeicherung. Als ebenfalls notwendig erweisen sich allerdings Hinweise zum Recht auf Auskunft, das Vorhandensein eines Beschwerderechts oder die Angabe von Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten. Außerdem räumt der Gesetzgeber den betroffenen Personen in dieser Erklärung ein Recht auf Widerspruch bei einer Aufsichtsbehörde ein.

3. Transparenz als höchstes Gebot

Um ein theoretisches Abmahnrisiko zu minimieren, verpflichtet sich der Betreiber, eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Seit Inkrafttreten der DSGVO verlangt der Gesetzgeber vom Verantwortlichen in der Lage zu sein, angeforderte Angaben proaktiv zu liefern. Zusätzlich reicht seit Ende 2019 die bloße Anzeige von verwendeten Cookies auf den Internetseiten nicht mehr aus. Eine deutliche Verschärfung der Richtlinie verbietet jeglichen Einsatz der Datenpakete ohne eindeutige Zustimmung des Nutzers. Kurz gesagt: keine Einwilligung, keine Cookies. Zur Erfüllung der Voraussetzungen dient etwa die Gestaltung eines gut sichtbaren Banners, welches auf einen Blick alle relevanten Informationen präsentiert. Als besonders beliebt stellen sich seit der Gesetzesverschärfung ankreuzbare Kästchen heraus, die dem Nutzer eine persönlich abgestimmte Auswahl ermöglichen.

4. Double-Opt-in hält besser

"Newsletter verschicken gehört zu den am häufigsten angewendeten Methoden der Informationsweitergabe. Mit dem Double-Opt-in Verfahren befinden sich Unternehmen seit Einführung der DSGVO in diesem Fall auf der sicheren Seite. Anders als beim Single-Opt-in fragt der Betreiber dort nicht nur den Kontakt wie zum Beispiel die Mail-Adresse ab, sondern fordert noch eine zusätzliche Absicherung – meistens in Form einer Bestätigungsmail – des Kunden. Damit darf sichergestellt sein, dass die Person, die Informationen erhält, selbige auch tatsächlich angefordert hat. Bei einer möglichen Beschwerde besteht für den Betreiber eine Nachweispflicht der jeweiligen Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

5. Verantwortung verteilen

Einige Entscheider denken, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfolge freiwillig. Diese Annahme stellt sich jedoch als falsch heraus. Ganz klar definiert die EU-DSGVO in Artikel 37, Absatz 1, wann die Geschäftsleitung der Pflicht unterliegt, einen Verantwortlichen zu bestimmen. Es gilt daher dringend zu überprüfen, ob das jeweilige Unternehmen diese Voraussetzung erfüllt. Doch selbst wenn die Notwendigkeit nicht besteht, lohnt sich die Berufung einer Ansprechperson. Laufen alle Probleme und Beschwerden in einem Punkt zusammen, gestaltet sich die Lösung häufig einfacher. Alternativ bietet sich eine den Datenschutzrichtlinien angepasste CRM-Software zur Adressverwaltung wie die von cobra an. (cobra – computer’s brainware: ra)

eingetragen: 22.03.20
Newsletterlauf: 19.05.20

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Meldungen: Tipps & Hinweise

Wie reagiert man auf Angriffe des Dienstleisters?

Im neuesten Sophos Threat Report: Cybercrime on Main Street berichten die Security-Experten, dass das "Sophos MDR Team" in 2023 vermehrt auf Fälle reagierte, in denen Unternehmen über die sogenannte Supply Chain, sprich die Lieferkette im Business und in der IT-Infrastruktur, attackiert wurden. In mehreren Fällen lagen die Schwachstellen in der Remote-Monitoring- und Management-Software (RMM) eines Dienstanbieters.

Dauer-Renaissance von Tape

Bei jeglicher Art von Datenverlust – sei es durch einen technischen Ausfall, menschliche Fehler oder durch einen Angriff von Cyberkriminellen – ist es das Backup-Recovery-System, das Unternehmen aus der misslichen Situation hilft. Um diesen Rettungsanker stets zur Verfügung zu haben, ist es wichtig, bei der Datensicherung auf eine professionelle Software zu setzen, die unterschiedliche Speichertechnologien bedienen kann, von On-Premise- bis hin zu Cloud-Speicher.

Phishing-Betrug per E-Mail

Business E-Mail Compromise (BEC) ist eine Art von Phishing-Betrug per E-Mail, bei dem ein Angreifer versucht, Mitglieder einer Organisation dazu zu bringen, z.B. Geldmittel oder vertrauliche Daten zu übermitteln. Der aktuelle Arctic Wolf Labs Threat Report fand heraus, dass sich diese Angriffstaktik fest etabliert hat.

Transparenz für KI-Algorithmen

Funktionalität und Komplexität geschäftsorientierter KI-Anwendungen haben exponentiell zugenommen. DevOps-Tools, Security-Response-Systeme, Suchtechnologien und vieles mehr haben von den Fortschritten der KI-Technologie profitiert. Vor allem Automatisierungs- und Analysefunktionen haben die betriebliche Effizienz und Leistung gesteigert, indem sie komplexe oder informationsdichte Situationen verfolgen und darauf reagieren.

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Fachartikel

Grundlagen

Big Data bringt neue Herausforderungen mit sich

Die Digitale Transformation zwingt Unternehmen sich mit Big Data auseinanderzusetzen. Diese oft neue Aufgabe stellt viele IT-Teams hinsichtlich Datenverwaltung, -schutz und -verarbeitung vor große Herausforderungen. Die Nutzung eines Data Vaults mit automatisiertem Datenmanagement kann Unternehmen helfen, diese Herausforderungen auch mit kleinen IT-Teams zu bewältigen. Big Data war bisher eine Teildisziplin der IT, mit der sich tendenziell eher nur Großunternehmen beschäftigen mussten. Für kleinere Unternehmen war die Datenverwaltung trotz wachsender Datenmenge meist noch überschaubar. Doch die Digitale Transformation macht auch vor Unternehmen nicht halt, die das komplizierte Feld Big Data bisher anderen überlassen haben. IoT-Anwendungen lassen die Datenmengen schnell exponentiell anschwellen. Und während IT-Teams die Herausforderung der Speicherung großer Datenmengen meist noch irgendwie in den Griff bekommen, hakt es vielerorts, wenn es darum geht, aus all den Daten Wert zu schöpfen. Auch das Know-how für die Anforderungen neuer Gesetzgebung, wie der DSGVO, ist bei kleineren Unternehmen oft nicht auf dem neuesten Stand. Was viele IT-Teams zu Beginn ihrer Reise in die Welt von Big Data unterschätzen, ist zum einen die schiere Größe und zum anderen die Komplexität der Datensätze. Auch der benötigte Aufwand, um berechtigten Zugriff auf Daten sicherzustellen, wird oft unterschätzt.

Bösartige E-Mail- und Social-Engineering-Angriffe

Ineffiziente Reaktionen auf E-Mail-Angriffe sorgen bei Unternehmen jedes Jahr für Milliardenverluste. Für viele Unternehmen ist das Auffinden, Identifizieren und Entfernen von E-Mail-Bedrohungen ein langsamer, manueller und ressourcenaufwendiger Prozess. Infolgedessen haben Angriffe oft Zeit, sich im Unternehmen zu verbreiten und weitere Schäden zu verursachen. Laut Verizon dauert es bei den meisten Phishing-Kampagnen nur 16 Minuten, bis jemand auf einen bösartigen Link klickt. Bei einer manuellen Reaktion auf einen Vorfall benötigen Unternehmen jedoch circa dreieinhalb Stunden, bis sie reagieren. In vielen Fällen hat sich zu diesem Zeitpunkt der Angriff bereits weiter ausgebreitet, was zusätzliche Untersuchungen und Gegenmaßnahmen erfordert.

Zertifikat ist allerdings nicht gleich Zertifikat

Für Hunderte von Jahren war die Originalunterschrift so etwas wie der De-facto-Standard um unterschiedlichste Vertragsdokumente und Vereinbarungen aller Art rechtskräftig zu unterzeichnen. Vor inzwischen mehr als einem Jahrzehnt verlagerten sich immer mehr Geschäftstätigkeiten und mit ihnen die zugehörigen Prozesse ins Internet. Es hat zwar eine Weile gedauert, aber mit dem Zeitalter der digitalen Transformation beginnen handgeschriebene Unterschriften auf papierbasierten Dokumenten zunehmend zu verschwinden und digitale Signaturen werden weltweit mehr und mehr akzeptiert.

Datensicherheit und -kontrolle mit CASBs

Egal ob Start-up oder Konzern: Collaboration Tools sind auch in deutschen Unternehmen überaus beliebt. Sie lassen sich besonders leicht in individuelle Workflows integrieren und sind auf verschiedenen Endgeräten nutzbar. Zu den weltweit meistgenutzten Collaboration Tools gehört derzeit Slack. Die Cloudanwendung stellt allerdings eine Herausforderung für die Datensicherheit dar, die nur mit speziellen Cloud Security-Lösungen zuverlässig bewältigt werden kann. In wenigen Jahren hat sich Slack von einer relativ unbekannten Cloud-Anwendung zu einer der beliebtesten Team Collaboration-Lösungen der Welt entwickelt. Ihr Siegeszug in den meisten Unternehmen beginnt häufig mit einem Dasein als Schatten-Anwendung, die zunächst nur von einzelnen unternehmensinternen Arbeitsgruppen genutzt wird. Von dort aus entwickelt sie sich in der Regel schnell zum beliebtesten Collaboration-Tool in der gesamten Organisation.

KI: Neue Spielregeln für IT-Sicherheit

Gerade in jüngster Zeit haben automatisierte Phishing-Angriffe relativ plötzlich stark zugenommen. Dank künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen und Big Data sind die Inhalte deutlich überzeugender und die Angriffsmethodik überaus präzise. Mit traditionellen Phishing-Angriffen haben die Attacken nicht mehr viel gemein. Während IT-Verantwortliche KI einsetzen, um Sicherheit auf die nächste Stufe zu bringen, darf man sich getrost fragen, was passiert, wenn diese Technologie in die falschen Hände, die der Bad Guys, gerät? Die Weiterentwicklung des Internets und die Fortschritte beim Computing haben uns in die Lage versetzt auch für komplexe Probleme exakte Lösungen zu finden. Von der Astrophysik über biologische Systeme bis hin zu Automatisierung und Präzision. Allerdings sind alle diese Systeme inhärent anfällig für Cyber-Bedrohungen. Gerade in unserer schnelllebigen Welt, in der Innovationen im kommen und gehen muss Cybersicherheit weiterhin im Vordergrund stehen. Insbesondere was die durch das Internet der Dinge (IoT) erzeugte Datenflut anbelangt. Beim Identifizieren von Malware hat man sich in hohem Maße darauf verlassen, bestimmte Dateisignaturen zu erkennen. Oder auf regelbasierte Systeme die Netzwerkanomalitäten aufdecken.

DDoS-Angriffe nehmen weiter Fahrt auf

DDoS-Attacken nehmen in Anzahl und Dauer deutlich zu, sie werden komplexer und raffinierter. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group unter Berufung auf den Lagebericht zur IT-Sicherheit 2018 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufmerksam. Demnach gehörten DDoS-Attacken 2017 und 2018 zu den häufigsten beobachteten Sicherheitsvorfällen. Im dritten Quartal 2018 hat sich das durchschnittliche DDoS-Angriffsvolumen im Vergleich zum ersten Quartal mehr als verdoppelt. Durchschnittlich 175 Angriffen pro Tag wurden zwischen Juli und September 2018 gestartet. Die Opfer waren vor allem Service-Provider in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz: 87 Prozent aller Provider wurden 2018 angegriffen. Und bereits für das 1. Quartal dieses Jahres registrierte Link11 schon 11.177 DDoS-Angriffe.

Fluch und Segen des Darkwebs

Strengere Gesetzesnormen für Betreiber von Internet-Plattformen, die Straftaten ermöglichen und zugangsbeschränkt sind - das forderte das BMI in einem in Q1 2019 eingebrachten Gesetzesantrag. Was zunächst durchweg positiv klingt, wird vor allem von Seiten der Bundesdatenschützer scharf kritisiert. Denn hinter dieser Forderung verbirgt sich mehr als nur das Verbot von Webseiten, die ein Tummelplatz für illegale Aktivitäten sind. Auch Darkweb-Plattformen, die lediglich unzugänglichen und anonymen Speicherplatz zur Verfügung stellen, unterlägen der Verordnung. Da diese nicht nur von kriminellen Akteuren genutzt werden, sehen Kritiker in dem Gesetzesentwurf einen starken Eingriff in die bürgerlichen Rechte. Aber welche Rolle spielt das Darkweb grundsätzlich? Und wie wird sich das "verborgene Netz" in Zukunft weiterentwickeln? Sivan Nir, Threat Analysis Team Leader bei Skybox Security, äußert sich zu den zwei Gesichtern des Darkwebs und seiner Zukunft.

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