Vertrauen schaffen in der digitalen Welt

Vier Verfahren zur sicheren Identifikation im Netz

Sichere Methoden der Identitätsfeststellung, die bestenfalls ohne Medienbrüche auskommen

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Für bestimmte Dienstleistungen schreibt das Geldwäschegesetz (GWG) eine Legitimationsprüfung für Neukunden vor: einen sogenannten Know-Your-Customer-Prozess. Es liegt also im Interesse von Unternehmen, die Identität ihrer Kunden zu prüfen. Gleichzeitig fürchten sich Verbraucher vor Identitätsdiebstahl und agieren eher zurückhaltend bei digitalen Legitimationsprozessen. Um trotz dieser Anforderungen eine angenehme Nutzererfahrung bei Online-Dienstleistungen zu bieten, braucht es einfache und sichere Methoden der Identitätsfeststellung, die bestenfalls ohne Medienbrüche auskommen. Welche verschiedenen Identifikationsverfahren aktuell zum Einsatz kommen stellt Ingolf Rauh, Product Manager Signing Service bei Swisscom Trust Services, vor.

1. E-ID: Online-Funktion des Personalausweises

Seit 2010 wird der sogenannte "neue" Personalausweis im Kreditkartenformat mit integriertem Funk-Chip ausgegeben, auf dem neben den Ausweisdaten auch ein Passbild und die persönliche Identifikationsnummer gespeichert ist. Da die Personalausweise der Bundesrepublik 10 Jahre gültig sind, sollte inzwischen jeder Deutsche einen solchen Ausweis besitzen. Von Anfang an wurden diese Karten mit einer NFC-Funktion ausgestattet, um Online-Dienstleistungen nutzen zu können. Zu diesem Zweck erhielt jeder Bürger zusätzlich zu seinem Ausweis eine PIN zugesandt. Zu Beginn führte die neue Funktion allerdings ein Schattendasein, was wohl auch daran lag, dass zur Nutzung noch ein spezielles Lesegerät (Kostenpunkt etwa 160 €) notwendig war. Mittlerweile kann der Ausweis aber von NFC-fähigen Smartphones mithilfe einer kostenlosen App ausgelesen werden. Jeder Deutsche, der im Besitz eines NFC-fähigen Mobiltelefons ist, kann diese Funktion also nutzen und hat damit eine elektronische Identität (eID), die beispielsweise zur GWG-konformen Identifikation verwendet werden kann.

Zum 1. Januar 2021 wurde darüber hinaus auch der elektronische Aufenthaltstitel mit der gleichen Chip-Technologie ausgestattet. Aufgrund der EU weiten Notifizierung des eID Verfahrens im Rahmen der eIDAS-Verordnung kann diese neue eID Karte auch von Angehörigen eines EU Mitgliedstaates genutzt werden, der noch nicht über ein eigenes notifiziertes eID-System verfügt. Hierfür muss die Person nicht in Deutschland leben. Ab dem 1. November 2021 kann die Karte über die deutsche Botschaft im jeweiligen Land beantragt werden. Nur Bürger aus dem Nicht-EU-Ausland können dieses Verfahren noch nicht nutzen. Bisher wurde zudem für die Neuerstellung einer PIN eine Gebühr erhoben, allerdings erlassen Behörden diese seit Jahresbeginn. Somit ist die E-ID insgesamt ein sehr komfortables und sicheres Verfahren zur Identifikation im Netz.

2. Videoidentifikation

Die Identifikation über einen Videoanruf ist aktuell eines der meistgenutzten und bekanntesten Verfahren. Zu den großen Vorteilen zählt, dass der gesamte Vorgang online abläuft und der Nutzer sich nicht außer Haus begeben muss und keinem Infektionsrisiko durch persönliche Begegnungen ausgesetzt ist. Allerdings ist dafür entsprechende Hardware nötig, beispielsweise eine Webcam mit ausreichender Auflösung. So kann es bei einer Identifikation in einer Firma zu Problemen kommen, wenn diese die Videobandbreite für ihre Mitarbeiter drosselt. Außerdem können Kunden Videoidentifikation nicht immer und überall nutzen. Sie wollen für ein solches Gespräch sicher ungestört sein, müssen sich aber auch an die Öffnungszeiten des Callcenters halten. Die Identifizierung mit einem Callcenter-Agenten im Videochat verlangt manchmal auch Wartezeiten bis ein Agent frei ist. Im Rahmen eines sogenannten "Liveness Check" werden Callcenter-Agenten ihrem Gegenüber auch Rückfragen stellen, das dient der Prävention von Betrugsversuchen mit aufgezeichneten Videos, Nutzer können das allerdings als unangenehm empfinden.

Damit ist wiederum auch ein Nachteil für Identifikationsunternehmen verbunden. Die Identifikation im Videocall bindet personelle Ressourcen und ist daher nicht ohne weiteres skalierbar. Zudem kann die auf bestimmte Uhrzeiten beschränkte Verfügbarkeit die Conversion-Rate beeinträchtigen. Man geht davon aus, dass insgesamt bis zu circa 30 Prozent der Videoidentifikationsversuche nicht erfolgreich sind. Es werden daher schon die ersten KI-gestützten, automatisierten Verfahren eingesetzt, die das Problem der Verfügbarkeit adressieren und dann auch hoffentlich Zulassung für alle Arten von erforderlichen Identifikationen etwa im Rahmen des GWG erhalten. Die ersten Ergebnisse sind sehr ermutigend. Liegen menschliche Fehler in der Datenaufnahme und Identitätsprüfung schnell bei 2-3 Prozent, könnten die KI-Automaten wesentlich geringere Fehlerquoten aufweisen.

3. Face-to-Face-Identifizierung

Für die persönliche Identifikation kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Sie kann durch einen Kurierfahrer oder Paketboten erfolgen, in Postfilialen oder anderen Geschäften/Filialen. Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Mitarbeiter bei einer Registrierungsstelle akkreditiert sind und in regelmäßigen Abständen Trainings stattfinden. Dennoch können auch hier – wie immer, wenn Menschen involviert sind – Flüchtigkeitsfehler entstehen, wie falsch geschriebene Namen oder ähnliches.

Ein interessanter Use Case können aber Geschäfte sein, die auch eine Finanzierung ihrer Produkte über Kleinkredite anbieten. Auf diesem Markt konkurrieren sie mit Kreditkartenunternehmen. Eine Vereinfachung der Vertragsabschlüsse durch elektronische Identifikationsmethoden könnte hier einen Mehrwert für die Kunden und somit Wettbewerbsvorteile bringen. Verträge müssten nicht erst postalisch zwischen Kreditgeber (Finanzinstitute) und Geschäft, beziehungsweise Kunde ausgetauscht werden, sondern ein elektronisch signiertes PDF ermöglicht eine sofortige Gültigkeit eines Kredites.

Im reinen Online Business hingegen bedeutet Face-to-Face-Identifizierung immer einen Medienbruch. In Zeiten der Pandemie wurde der Zugang zu Identifikationspunkten noch mehr beschränkt und damit wurde ein Nachteil dieses Verfahrens deutlich.

4. Identifizierung über bestehende Bankkonten

Wer in Deutschland ein Bankkonto eröffnen möchte, muss sich dafür einmal zweifelsfrei identifizieren. Entweder klassisch in der Filiale oder durch eines der oben genannten Verfahren. Da die Banken im Rahmen der PSD2 ihre Programmierschnittstellen (APIs) öffnen und sichere Schnittstellen zu Drittanbietern einrichten müssen, können die bei der Bank hinterlegten Daten in Kombination mit weiteren Hintergrundchecks auch als Mittel zur Identifikation herangezogen werden. Durch eine Referenzüberweisung, in der Regel 10 Cent, weist ein Kunde nach, dass sein Konto aktiv ist und er über Zugriff verfügt. Damit gilt dann seine Identität als bestätigt. Für Nutzer von Online-Banking ist dieses Verfahren äußerst komfortabel. Sie müssen nicht aus dem Haus, Video ist nicht notwendig und es ist nicht an bestimmte Uhrzeiten gebunden. Außerdem kennen Nutzer eher die Zugangsdaten für ihr Online Banking als die PIN für den elektronischen Personalausweis, da sie häufiger Bankgeschäfte tätigen.

Das Verfahren ist in dieser Form bisher nur in Deutschland umgesetzt. In anderen Ländern kann das Verfahren erst genutzt werden, wenn die Kontoeröffnung genauso streng erfolgt. Zudem ist diese Form der Identifizierung zumindest aktuell noch an die Möglichkeit eines allgemeinen Zugriffs auf die Bankkonten beispielsweise im Rahmen der PSD2 beziehungsweise mit dedizierten Bankschnittstellen gebunden.

Der Vorteil des Bankidentifikationsverfahrens ist besonders für Zwecke im Zusammenhang mit dem GWG gegeben: Durch den Geldtransfer von 10 Cent wird auch gleichzeitig die Forderung des deutschen GWG erfüllt, die eine Identifikation mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zulässt, sofern gleichzeitig eine Referenzüberweisung vom Konto der identifizierten Person erfolgt. Identifikation und GWG-Nachweis können hier in einem Schritt erfolgen. (Swisscom Trust Services: ra)

eingetragen: 17.04.21
Newsletterlauf: 13.07.21

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Meldungen: Unternehmen

Werkzeug zur Bekämpfung von Ransomware-Infektionen

Ransomware-Angriffe haben Organisationen in den letzten Jahren erhebliche finanzielle Verluste zugefügt. Um Organisationen bei der Bewältigung von Ransomware und anderen Bedrohungen zu helfen, hat WithSecure (ehemals F-Secure Business) eine neue Technologie entwickelt, die im Wesentlichen durch Malware angerichteten Schaden wieder rückgängig machen kann.

Schwerpunkte auf aktuelle kryptografische Fragen

Oracle plant, mit der Bundesrepublik Deutschland in eine Rahmenvereinbarung einzutreten, um den Stellen der Bundesverwaltung den Abruf und Einsatz von bestimmten Oracle Produkten und Services zu ermöglichen. Dies soll auch Oracle Cloud-Produkte (Oracle Cloud Infrastructure, OCI) und Services inkludieren. Damit die Bereitstellung aller abrufbaren Produkte und Services auch den IT-Sicherheitsanforderungen des BSI genügen kann, ist eine enge Kooperation erforderlich.

Automatisierte Erkennung aller XIoT-Assets

Claroty, Spezialistin für die Sicherheit von cyber-physischen Systemen (CPS), baut mit einer Reihe neuer nativer Integrationen ihre Präsenz im ServiceNow-Ökosystem weiter aus. Diese nutzen den Service Graph Connector (SGC) und die Vulnerability Response (VR)-Infrastruktur und ermöglichen es den CMDB- und VR-Produkten von ServiceNow, detaillierte Informationen von cyber-physischen Systemen im erweiterten Internet der Dinge (XIoT) aufzunehmen, die von Claroty automatisch entdeckt und analysiert werden.

BSI-Bericht zum Digitalen Verbraucherschutz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seinen Bericht zum Digitalen Verbraucherschutz (https://www.bsi.bund.de/dok/dvs-bericht) vorgestellt: Das Bild einer konstant angespannten Cyber-Sicherheitslage (www.bsi.bund.de/Lagebericht), die sich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zuletzt verschärfte, spiegelt sich auch im Verbraucherbereich wider.

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Fachartikel

Grundlagen

Big Data bringt neue Herausforderungen mit sich

Die Digitale Transformation zwingt Unternehmen sich mit Big Data auseinanderzusetzen. Diese oft neue Aufgabe stellt viele IT-Teams hinsichtlich Datenverwaltung, -schutz und -verarbeitung vor große Herausforderungen. Die Nutzung eines Data Vaults mit automatisiertem Datenmanagement kann Unternehmen helfen, diese Herausforderungen auch mit kleinen IT-Teams zu bewältigen. Big Data war bisher eine Teildisziplin der IT, mit der sich tendenziell eher nur Großunternehmen beschäftigen mussten. Für kleinere Unternehmen war die Datenverwaltung trotz wachsender Datenmenge meist noch überschaubar. Doch die Digitale Transformation macht auch vor Unternehmen nicht halt, die das komplizierte Feld Big Data bisher anderen überlassen haben. IoT-Anwendungen lassen die Datenmengen schnell exponentiell anschwellen. Und während IT-Teams die Herausforderung der Speicherung großer Datenmengen meist noch irgendwie in den Griff bekommen, hakt es vielerorts, wenn es darum geht, aus all den Daten Wert zu schöpfen. Auch das Know-how für die Anforderungen neuer Gesetzgebung, wie der DSGVO, ist bei kleineren Unternehmen oft nicht auf dem neuesten Stand. Was viele IT-Teams zu Beginn ihrer Reise in die Welt von Big Data unterschätzen, ist zum einen die schiere Größe und zum anderen die Komplexität der Datensätze. Auch der benötigte Aufwand, um berechtigten Zugriff auf Daten sicherzustellen, wird oft unterschätzt.

Bösartige E-Mail- und Social-Engineering-Angriffe

Ineffiziente Reaktionen auf E-Mail-Angriffe sorgen bei Unternehmen jedes Jahr für Milliardenverluste. Für viele Unternehmen ist das Auffinden, Identifizieren und Entfernen von E-Mail-Bedrohungen ein langsamer, manueller und ressourcenaufwendiger Prozess. Infolgedessen haben Angriffe oft Zeit, sich im Unternehmen zu verbreiten und weitere Schäden zu verursachen. Laut Verizon dauert es bei den meisten Phishing-Kampagnen nur 16 Minuten, bis jemand auf einen bösartigen Link klickt. Bei einer manuellen Reaktion auf einen Vorfall benötigen Unternehmen jedoch circa dreieinhalb Stunden, bis sie reagieren. In vielen Fällen hat sich zu diesem Zeitpunkt der Angriff bereits weiter ausgebreitet, was zusätzliche Untersuchungen und Gegenmaßnahmen erfordert.

Zertifikat ist allerdings nicht gleich Zertifikat

Für Hunderte von Jahren war die Originalunterschrift so etwas wie der De-facto-Standard um unterschiedlichste Vertragsdokumente und Vereinbarungen aller Art rechtskräftig zu unterzeichnen. Vor inzwischen mehr als einem Jahrzehnt verlagerten sich immer mehr Geschäftstätigkeiten und mit ihnen die zugehörigen Prozesse ins Internet. Es hat zwar eine Weile gedauert, aber mit dem Zeitalter der digitalen Transformation beginnen handgeschriebene Unterschriften auf papierbasierten Dokumenten zunehmend zu verschwinden und digitale Signaturen werden weltweit mehr und mehr akzeptiert.

Datensicherheit und -kontrolle mit CASBs

Egal ob Start-up oder Konzern: Collaboration Tools sind auch in deutschen Unternehmen überaus beliebt. Sie lassen sich besonders leicht in individuelle Workflows integrieren und sind auf verschiedenen Endgeräten nutzbar. Zu den weltweit meistgenutzten Collaboration Tools gehört derzeit Slack. Die Cloudanwendung stellt allerdings eine Herausforderung für die Datensicherheit dar, die nur mit speziellen Cloud Security-Lösungen zuverlässig bewältigt werden kann. In wenigen Jahren hat sich Slack von einer relativ unbekannten Cloud-Anwendung zu einer der beliebtesten Team Collaboration-Lösungen der Welt entwickelt. Ihr Siegeszug in den meisten Unternehmen beginnt häufig mit einem Dasein als Schatten-Anwendung, die zunächst nur von einzelnen unternehmensinternen Arbeitsgruppen genutzt wird. Von dort aus entwickelt sie sich in der Regel schnell zum beliebtesten Collaboration-Tool in der gesamten Organisation.

KI: Neue Spielregeln für IT-Sicherheit

Gerade in jüngster Zeit haben automatisierte Phishing-Angriffe relativ plötzlich stark zugenommen. Dank künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen und Big Data sind die Inhalte deutlich überzeugender und die Angriffsmethodik überaus präzise. Mit traditionellen Phishing-Angriffen haben die Attacken nicht mehr viel gemein. Während IT-Verantwortliche KI einsetzen, um Sicherheit auf die nächste Stufe zu bringen, darf man sich getrost fragen, was passiert, wenn diese Technologie in die falschen Hände, die der Bad Guys, gerät? Die Weiterentwicklung des Internets und die Fortschritte beim Computing haben uns in die Lage versetzt auch für komplexe Probleme exakte Lösungen zu finden. Von der Astrophysik über biologische Systeme bis hin zu Automatisierung und Präzision. Allerdings sind alle diese Systeme inhärent anfällig für Cyber-Bedrohungen. Gerade in unserer schnelllebigen Welt, in der Innovationen im kommen und gehen muss Cybersicherheit weiterhin im Vordergrund stehen. Insbesondere was die durch das Internet der Dinge (IoT) erzeugte Datenflut anbelangt. Beim Identifizieren von Malware hat man sich in hohem Maße darauf verlassen, bestimmte Dateisignaturen zu erkennen. Oder auf regelbasierte Systeme die Netzwerkanomalitäten aufdecken.

DDoS-Angriffe nehmen weiter Fahrt auf

DDoS-Attacken nehmen in Anzahl und Dauer deutlich zu, sie werden komplexer und raffinierter. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group unter Berufung auf den Lagebericht zur IT-Sicherheit 2018 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufmerksam. Demnach gehörten DDoS-Attacken 2017 und 2018 zu den häufigsten beobachteten Sicherheitsvorfällen. Im dritten Quartal 2018 hat sich das durchschnittliche DDoS-Angriffsvolumen im Vergleich zum ersten Quartal mehr als verdoppelt. Durchschnittlich 175 Angriffen pro Tag wurden zwischen Juli und September 2018 gestartet. Die Opfer waren vor allem Service-Provider in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz: 87 Prozent aller Provider wurden 2018 angegriffen. Und bereits für das 1. Quartal dieses Jahres registrierte Link11 schon 11.177 DDoS-Angriffe.

Fluch und Segen des Darkwebs

Strengere Gesetzesnormen für Betreiber von Internet-Plattformen, die Straftaten ermöglichen und zugangsbeschränkt sind - das forderte das BMI in einem in Q1 2019 eingebrachten Gesetzesantrag. Was zunächst durchweg positiv klingt, wird vor allem von Seiten der Bundesdatenschützer scharf kritisiert. Denn hinter dieser Forderung verbirgt sich mehr als nur das Verbot von Webseiten, die ein Tummelplatz für illegale Aktivitäten sind. Auch Darkweb-Plattformen, die lediglich unzugänglichen und anonymen Speicherplatz zur Verfügung stellen, unterlägen der Verordnung. Da diese nicht nur von kriminellen Akteuren genutzt werden, sehen Kritiker in dem Gesetzesentwurf einen starken Eingriff in die bürgerlichen Rechte. Aber welche Rolle spielt das Darkweb grundsätzlich? Und wie wird sich das "verborgene Netz" in Zukunft weiterentwickeln? Sivan Nir, Threat Analysis Team Leader bei Skybox Security, äußert sich zu den zwei Gesichtern des Darkwebs und seiner Zukunft.

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