Datenhoheit versus Datenschutz in der digitalen Kommunikation: Das müssen Unternehmen wissen
Den Anforderungen der DSGVO werden die offenen E-Mail-Systeme hierbei häufig ebenso wenig gerecht wie private Messenger à la WhatsApp
Brabbler erläutert, wie Unternehmen ihr Interesse an Archivierung und Zugriff auf die digitalen Nachrichten ihrer Mitarbeiter mit den Anforderungen der DSGVO unter einen Hut bekommen. Die DSGVO setzt die digitale Kommunikation von Unternehmen unter ein neues Spannungsverhältnis. Firmen haben naturgemäß ein großes Interesse daran, sämtliche Nachrichten ihrer Mitarbeiter zentral zu archivieren und bei Bedarf darauf zuzugreifen etwa wenn ein Mitarbeiter überraschend ausfällt oder um bei Rechtsstreitigkeiten Nachweise erbringen zu können. Dieses Interesse steht nun den gestärkten Datenschutzrechten der Mitarbeiter durch die DSGVO gegenüber. Dadurch sind viele Unternehmen verunsichert.
1. Alle Nachrichten dürfen weiter archiviert werden. Ein genauer Blick auf die aktuelle Gesetzeslage relativiert viele Befürchtungen. Unternehmen dürfen die geschäftliche Korrespondenz ihrer Mitarbeiter nach wie vor archivieren. Das gilt nicht nur in Fällen, in denen eine explizite gesetzliche Pflicht dazu vorliegt. Auch das ureigene Bedürfnis an Nachvollziehbarkeit und Kontrolle ist weiterhin ein gültiger Grund.
2. Eine Erlaubnis der Mitarbeiter zur Archivierung ist nicht erforderlich. Laut DSGVO ist die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegeben, wenn sie "zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung" oder "zur Wahrung berechtigter Interessen" nötig ist. Somit sind die beiden Hauptgründe für die Archivierung im Unternehmen konkret im Gesetzestext benannt. Eine Zustimmung der Mitarbeiter ist deshalb nicht erforderlich.
3. Nachrichten von Ex-Mitarbeitern müssen nicht automatisch gelöscht werden. Ehemalige Mitarbeiter haben zwar grundsätzlich ein Recht auf Vergessenwerden; bei geschäftlicher Korrespondenz überwiegen jedoch nach verbreiteter Expertenmeinung meist die Belange des Arbeitgebers. Das Löschen von Nachrichten einzelner Beteiligter würde nämlich in vielen Fällen ganze Kommunikationsverläufe auseinanderreißen und die Nachvollziehbarkeit stark beeinträchtigen.
4. Private Nutzung der Kommunikationssysteme sollte ausgeschlossen werden. Problematisch wird es allerdings, wenn die private Nutzung der Firmenaccounts nicht explizit verboten ist. Dann unterliegen die privaten Nachrichten dem Fernmeldegeheimnis. Die sicherste und praktikabelste Lösung ist es deshalb, die private Nutzung der Kommunikationssysteme des Unternehmens vollständig zu verbieten und so Geschäftliches von Privatem klar zu trennen.
5. Zugriff auf Nachrichten darf nicht in Überwachung ausarten. Ein uneingeschränkter Zugriff von Unternehmen auf die Nachrichten ihrer Mitarbeiter ist nicht zulässig. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet ein anlassloses und dauerhaftes Mitlesen. Das Transparenzgebot verlangt, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter über die zentrale Speicherung informieren und Angaben zu Zweck und Dauer der Speicherung sowie zum zugriffsberechtigten Personenkreis machen. Zudem sollte bei Zugriffen der Datenschutzbeauftragte anwesend sein oder zumindest darüber informiert werden.
6. Kommunikationssysteme müssen sichere Verarbeitung gewährleisten. Die größte Herausforderung für die digitale Kommunikation stellt die Sicherheit der Verarbeitung von persönlichen Daten dar. Den Anforderungen der DSGVO werden die offenen E-Mail-Systeme hierbei häufig ebenso wenig gerecht wie private Messenger à la WhatsApp. Eine gute Alternative sind geschlossene Business-Messaging-Systeme, die ihre Nachrichten durch Verschlüsselung vor unautorisierten Zugriffen schützen und es Unternehmen gleichzeitig ermöglichen, die Nachrichten zentral zu archivieren und bei Bedarf zu entschlüsseln.
"Bei der Auswahl eines geeigneten Kommunikationssystems sollten Unternehmen ganz genau hinschauen", rät Fabio Marti, Director Business Development bei Brabbler. "Bei vielen verschlüsselten Messengern liegen die einzelnen Schlüssel nur auf den Geräten der Nutzer, so dass ein zentraler Zugriff auf Klartextdaten durch das Anwenderunternehmen ausgeschlossen ist. Die Lösungen sollten stattdessen ein Verschlüsselungskonzept aufweisen, mit dem sich bei Bedarf auch an zentraler Stelle Nachrichten entschlüsseln lassen. Nur dann ist gewährleistet, dass DSGVO-konforme Sicherheit nicht zulasten der berechtigten Archivierungsinteressen von Unternehmen geht."
(Brabbler: ra)
eingetragen: 05.10.18
Newsletterlauf: 23.10.18
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Compliance mit der DSGVO
Domain-Registrare müssen künftig einen geringeren Datenumfang von ihren Kunden erheben. Zuletzt hat die US-amerikanische Internetverwaltung ICANN diesbezüglich einen Gerichtsstreit verloren. "Tatsächlich hat die ICANN die zweijährige Übergangsfrist zur DSGVO verschlafen und konnte sich im Streit über die datenrechtskonforme Erfassung von Domain-Besitzern nicht durchsetzen", begründet Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group GmbH & Co. KG. Dem vorausgegangen war ein Streit zwischen dem hier beheimateten Registrar EPAG und ICANN: Die ICANN wollte, dass die Kontaktdaten der technischen und administrativen Domain-Verwaltung (Tech-C und Admin-C) auch nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung erhoben und ihr mitgeteilt werden.
Wir haben eine ganze Reihe von ernsten und weitreichenden Datenschutzvorfällen, die es mühelos in die Schlagzeilen geschafft haben. Einige der Vorfälle sind 2018 aufgetreten, andere gehen auf das Jahr 2017 zurück, wurden aber erst jetzt bekannt. Das unterstreicht die harte Realität in Sachen Cybersicherheit. Wir haben vor kurzem den jährlichen Data Threat Report: Retail Edition veröffentlicht, und die Ergebnisse zeigen deutlich, dass diese Sicht der Dinge nicht übertrieben ist. Insbesondere die Retail-Branche in den USA hat schlechte Nachrichten zu vermelden. 50 Prozent der Befragten haben im letzten Jahr eine Datenschutzverletzung erlitten. Das sind mehr als doppelt so viele Betroffene wie im letzten Jahr mit noch 19 Prozent. Die gute Nachricht in der schlechten? Die Branche reagiert auf diesen immensen Anstieg mit höheren Investitionen in die IT-Sicherheit. 84 Prozent der befragten Unternehmen wollen mehr Geld für IT-Sicherheit ausgeben. Für die Unternehmen, die bereits Opfer eines Datenschutzvorfalls geworden sind und daraufhin in die Infrastruktur und/oder Personal investiert haben, um in Zukunft besser geschützt zu sein, ist das allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
Wie hat sich heute, Wochen nach Inkrafttreten der neuen EU-DSGVO, der Arbeitsalltag in Firmen tatsächlich verändert und wie bewerten Unternehmen die neue Richtlinie in Bezug auf Sicherheit, Verständlichkeit und Sinn? Sophos ist diesen Fragen in einer Erhebung nachgegangen. Insgesamt 200 Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Energieversorgung, Handel, Telekommunikation, Dienstleistungen, Banken und Versicherungen sowie Öffentliche Verwaltungen und Non Profit Unternehmen standen Rede und Antwort.
Zugänge zu verschiedenen Quellen, aus denen sich Privatunternehmen zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des seit dem 25. Mai 2018 novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) informieren können, sind ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/3341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2598) auf. Auf europäischer Ebene hat danach "die frühere Artikel 29-Gruppe (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union) zu zentralen Fragen der DSGVO Leitlinien erarbeitet, die inzwischen von dem Europäischen Datenschutzausschuss bestätigt worden sind". Die Leitlinien sind laut Bundesregierung abrufbar unter: http://ec.europa.eu/newsroom/article29/news.cfm?item_type=1360.
Seit dem 25. Mai müssen Unternehmen in der Lage sein, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen. Dies schreibt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Doch ob Unternehmen dieser Pflicht fristgerecht nachkommen können, ist fraglich. Denn sie verfügen meist über vielschichtige Systemlandschaften und gewachsene Inselsysteme, in denen Verbraucherdaten liegen. So müssen fast zwei Drittel (63 Prozent) der befragten Unternehmen mehr als sechs IT-Systeme durchsuchen, um eine Auskunfts- und/oder Lo¨schanforderung auf Grundlage der EU-DSGVO zu bearbeiten. Gleichzeitig erfolgt die Suche und Recherche bei mehr als jedem zweiten Teilnehmer (57 Prozent) manuell und in jedem einzelnen System. Lediglich zwei Prozent verfügen über einen automatisierten Prozess. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter mehr als 100 Entscheidern in mittleren und großen Unternehmen im deutschsprachigen Raum zur DSGVO-Readiness. Die Umfrage wurde von Uniserv durchgeführt.
Iron Mountain gibt Empfehlungen zum Archivieren und Löschen von Daten wie Personaldaten in Unternehmen. Vor dem Hintergrund der DSGVO gewinnt regelkonformes Löschen besondere Bedeutung - denn was nicht mehr vorhanden ist, stellt kein Rechtsrisiko mehr für das Unternehmen dar. Die Tageszeitung "Die Welt" berichtet Anfang Juli das Ergebnis einer aktuellen Umfrage zu den Auswirkungen der neuen DSGVO. Demnach sind die Beschwerden der Konsumenten bei den Landesdatenschutzbehörden ums Zehnfache gestiegen. Auch Unternehmen sind vorsichtig geworden und kommen ihrer Meldepflicht zu möglichen Datenverlusten verstärkt nach. Nach Art. 33 DSGVO hat dies innerhalb von 72 Stunden zu erfolgen. Bereits in der ersten Woche nach dem 25. Mai gingen bei den Behörden mehr Meldungen ein als im gesamten Jahr zuvor.
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlangen Datenschutz-Zertifizierungen eine neue Bedeutung. Darauf weisen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group hin. "Zertifizierungen werden sich im Falle einer Datenschutzverletzung positiv auf Sanktionen auswirken. Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße werden Behörden die Einhaltung von anerkannten Standards berücksichtigen", informiert Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group. Damit aber nicht genug: Zur Überprüfung des Datenschutz-Niveaus eines Auftragsverarbeiters, etwa eines Cloud-Anbieters, können Zertifizierungen als Faktor herangezogen werden, um hinreichende Garantien nachzuweisen.
Auf dem beruflich genutzten Smartphone fast jedes zweiten Arbeitnehmers in Deutschland findet sich WhatsApp; und das, obwohl sich die Besitzer in beinahe der Hälfte der Fälle des datenschutzrechtlichen Risikos für ihren Arbeitgeber bewusst sind. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Spezialisten für vertrauliche digitale Kommunikation Brabbler AG. Um den Status quo des Messagings in deutschen Unternehmen zu ermitteln, führte die Brabbler AG in der ersten Maihälfte 2018 eine Online-Umfrage unter 701 Personen durch. Die Teilnehmer der Befragung sind Berufstätige zwischen 20 und 60 Jahren und jeweils rund zur Hälfte Männer und Frauen. Sie sind in Unternehmen aller Größen beschäftigt und vertreten ein breites Spektrum an Branchen und Berufen.
Es herrscht immer noch starke Unsicherheit in Unternehmen, und es kommen viele Fragen bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen auf. Welche Bereiche sind betroffen? Dabei fängt es schon bei einfachen Kontaktformularen auf der Unternehmens-Website an. Hier werden personenbezogene Daten wie Name und E-Mail-Adresse abgefragt und verarbeitet. Konkret heißt das für Unternehmen: Sie müssen die User von vornherein über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie über die Verarbeitung der Daten informieren. Die einfachste Möglichkeit, dies zu tun, ist eine vollständige Datenschutzerklärung, der die Nutzer zustimmen müssen. Wann benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Viele Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen: Das gilt ab einer Anzahl von neun Mitarbeitern, die regelmäßig mit elektronischer Datenverarbeitung zu tun haben, sowie ab 20 Personen bei nicht elektronischer Verarbeitung.
Seit wenigen Wochen gilt die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)und immer noch kämpfen einige Unternehmen mit deren Umsetzung. Eine Partnerumfrage des deutschen IT-Sicherheitsherstellers G Data hat ergeben: Viele Firmen haben Probleme zu erkennen, welche technischen Maßnahmen sie ergreifen müssen, um DSGVO-konform zu sein. Mit seinen Beratungsangeboten profitiert der Fachhandel davon und hilft Firmen bei der Einhaltung der Regularien. Für die Partnerbefragung zum Thema EU-DSGVO befragte G Data Fachhandelspartner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Durchschnittlich sieben DNS-Angriffe haben Unternehmen weltweit jeweils im vergangenen Jahr erlebt. Für einige Firmen kosteten diese Attacken mehr als 4,2 Millionen Euro. Das sind zentrale Ergebnisse des aktuellen DNS Threat Reports 2018 von EfficientIP.Die jährliche Studie des führenden internationalen Softwareherstellers und DDI-Expertenfür DNS, DHCP und IPAM-Lösungen untersucht technische Ursachen und Verhaltensweisen bei DNS-basierten Bedrohungen sowie potenzielle Auswirkungen auf Unternehmen weltweit. Die Studie wurde 2018 bereits zum vierten Mal in Folge durchgeführt. Zu den wichtigsten Ergebnissen in diesem Jahr gehören der enorme Anstieg an Kosten, die Unternehmen für die Abwehr von DNS-Angriffen aufwenden müssen, die Zunahme an DNS-Attacken allgemein und die mangelhafte Anpassung von Sicherheitslösungen zum Schutz von DNS vor Ort oder in der Cloud.
Nicht erst seit dem Inkrafttreten der DSGVO müssen sich Unternehmen mit den gesetzlichen Vorgaben zum Veröffentlichen von Fotos befassen. Nun hat das neue EU-Gesetz die Vorschriften für Datenerhebung und Datenspeicherung - zu denen auch das digitale Fotografieren zählt - deutlich verschärft. Und laut dieser gilt bereits die Aufnahme einer Person als Datenerhebung. "Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen darf nur noch die sogenannte institutionalisierte Presse Fotos anfertigen und veröffentlichen", macht Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group, aufmerksam und spricht ein daraus resultierendes Problem an: "Viele Unternehmen wissen nicht, ob sie überhaupt noch Fotos mit Personen, zum Beispiel ihrer Mitarbeiter, auf der eigenen Firmenhomepage oder der eigenen Facebook-Fanpage veröffentlichen dürfen. Einmal ganz abgesehen von freien Fotografen oder Bloggern, die Fotos als Beweis ihres Könnens beispielsweise auf ihrer Website veröffentlichen."
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist EU-weit in Kraft. Der Regelkatalog stärkt die Rechte von Verbrauchern und legt strengere Kontrollen für den Umgang mit persönlichen Daten fest. Wer ab dem 25. Mai in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU Geschäfte tätigt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, wenn diese Regularien nicht umgesetzt werden. Viele Unternehmen fürchten nun, dass ihre Ausgaben steigen, da sie zusätzliche Lösungen anschaffen müssen, um die Konformität zu gewährleisten. Dabei vergessen sie oft, dass sie gegebenenfalls schon Tools im Einsatz haben, die zumindest einen Teil der Anforderungen abdecken: PDF-Software. PDFs sind zwar prinzipiell ebenso leicht zu kompromittieren wie die ähnlichen Dateiformate Word oder PowerPoint. Doch Kim Holm von Nuance gibt vier Tipps, wie Anwender die allgemeine Sicherheit von PDF-Dokumenten verbessern und die DSGVO-Anforderungen für Datenschutz und Einwilligung erfüllen können.
Schadenersatzansprüche, Haftungsfragen und Meldepflichten bei Cyberangriffen werden von fast jedem zweiten Unternehmen in Deutschland falsch eingeschätzt. Das ergab eine aktuelle Umfrage der internationalen Anwaltssozietät Bird & Bird in Zusammenarbeit mit Marktforscher YouGov Deutschland GmbH im Februar 2018 unter 250 Unternehmensentscheidern. Bewusstsein für Datenschutz gegeben: Wenn es um grundsätzliche Pflichten des Datenschutzes geht, ist die Sensibilität in deutschen Unternehmen hoch. 93 Prozent der Befragten geben an, dass in ihrem Unternehmen personenbezogene Daten gespeichert sind, die sie auf jeden Fall vor unbefugtem Zugriff schützen müssen. 85 Prozent der Befragten sind sich sicher, tatsächlich alle Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten zu befolgen.
Beschlossen am 24. Mai 2016, anzuwenden ab dem 25. Mai 2018: die EU-DSGVO oder GDPR ist in Kraft getreten. Die zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung in Unternehmen endet und die neue Datenschutzgrundverordnung wird für Firmen nun ernste (und teils bittere) Realität. Denn die Nichteinhaltung kann hohe Strafen nach sich ziehen, die bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Mit welcher Wucht wird das neue Gesetz deutsche Unternehmen treffen und wie können sich Firmen auf die neuen Regeln vorbereiten?
IT-Sicherheit hat höchste Priorität. Das ist auch ein Schlüsselelement der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Darin heißt es unter anderem, dass Datenpannen und Verluste personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden bei der verantwortlichen Aufsichtsbehörde zu melden sind. "Darauf ist nicht jedes Unternehmen eingestellt", sagt Jens Bothe, Director Global Consulting bei der OTRS AG, führender Anbieter von Lösungen zum Prozess- und Kommunikationsmanagement. "Aktuelle Vorfälle wie der Cyber-Angriff auf bundesdeutsche Regierungsnetze zu Beginn dieses Jahres haben bewiesen, wie verletzlich IT-Infrastrukturen sein können. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung reagiert darauf und fordert eine zeitnahe Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Deswegen wird es für Unternehmen unerlässlich, IT-Sicherheitsvorfälle zu erfassen und rechtssicher zu dokumentieren."
Dank moderner Cloud-Lösungen werden Unternehmen immer vernetzter und globaler. Doch die zunehmende Abhängigkeit von diesen Cloud-Technologien birgt für Unternehmen auch einige Herausforderungen hinsichtlich der Datensicherheit. Aus diesem Grund hat die Europäische Union die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erlassen. Die Verordnung ist für alle Unternehmen bindend, welche personenbezogene Daten innerhalb der EU verwalten. Die EU-DSGVO gilt also auch für außereuropäische Unternehmen, soweit diese ihre Waren oder Dienstleistungen im europäischen Markt anbieten. Riverbed gibt Tipps, mit denen Unternehmen sich für die bevorstehende Einführung der EU-DSGVO rüsten können.
Laut einer Studie von BARC möchten Unternehmen und Behörden in Europa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch: GDPR) dazu nutzen, aus ihren Daten mehr herauszuholen. Die Studie mit dem Titel "Managing Personal Data Beyond The GDPR" (etwa: "Datenmanagement nach Inkrafttreten der DSGVO") basiert auf Gesprächen mit mehr als 200 IT- und Unternehmensleitern mittelgroßer und großer europäischer Unternehmen in der Fertigungsbranche, im Dienstleistungs- sowie im öffentlichen Sektor.
NetApp fand in einer weltweit angelegten Studie kurz vor Inkrafttreten der DSGVO heraus, dass IT-Entscheider in Frankreich, Deutschland, den USA und Großbritannien die gleichen Befürchtungen teilen: Ein Drittel der 1.106 Befragten gab an, dass die Konsequenzen im Falle einer Nichteinhaltung der DSGVO das Überleben ihrer Unternehmen gefährde. Gleichzeitig zeigten sich zwei Drittel der Befragten besorgt, was die Umsetzung der Vorgaben bis zur Deadline betrifft.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt die größte Überarbeitung des Datenschutzrechts seit fast 20 Jahren dar. Bei Verstößen drohen schmerzhafte Geldbußen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes beziehungsweise von bis zu 20 Millionen Euro - je nachdem, was höher ist. Viele Unternehmen sind sich immer noch unsicher, wie sie die weitreichenden Rechtsvorschriften am besten in ihre Unternehmensprozesse integrieren. Die Lösung liegt in einem Zusammenspiel aus drei Faktoren: Mitarbeiter, Prozesse und einem datenzentrischen Technologieansatz.
Ein paar Tage, bevor die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt, wird immer schmerzlicher klar, dass viele Unternehmen auf sie nur ungenügend vorbereitet sind. Besonders gefährdet sind dabei kleine Unternehmen und Selbständige, denn sie können noch weniger umfangreiche Ressourcen bereitstellen, um ihre Compliance zu sichern. Dabei speichern und verarbeiten Selbständige und Freiberufler im hohen Maße personenbezogene Daten. Der Schutz dieser Daten bleibt nach Erkenntnissen des europäischen IT-Security Herstellers Eset aber auf der Strecke. Nur 19,1 Prozent verschlüsseln ihre Festplatten oder Backup-Wechselmedien - auch, wenn für 87,8 Prozent der Selbstständigen Verschlüsselung eigentlich ein Begriff ist.
Am 25. Mai tritt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Viele Unternehmen haben noch immer Schwierigkeiten, alle relevanten Maßnahmen fristgerecht umzusetzen. Unterstützung kommt von Certus Software: Der Augsburger Anbieter zertifizierter Datenlöschungen stellt eine Management-Plattform bereit, die drei verschiedene Möglichkeiten für Datenlöschungen erlaubt: In der Cloud, offline sowie mit Datenlöschungsmaschinen für ganze Festplatten.
Laut IDC und Nifis war noch vor etwa einem halben Jahr ein Großteil der deutschen Unternehmen nicht, oder nicht ausreichend auf die kommende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorbereitet. Mittlerweile haben jedoch viele tüchtig aufgeholt und gute Fortschritte auf dem Weg zur DSGVO-Konformität gemacht. Dennoch bleibt es eine sehr komplexe Angelegenheit. Unternehmen müssen ein ganzes Paket an Sicherheitsaspekten beachten und umsetzen. Zudem müssen die dazu eingesetzten Lösungen dem "Stand der Technik" entsprechen und effizient ineinander greifen, damit die geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen korrekt abgebildet werden.
Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung ist in Kraft (engl.: GDPR). Sie betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von in der EU ansässigen Personen verarbeiten. Unternehmen, die dieses Thema bisher erfolgreich ignoriert haben, droht Post vom Abmahnanwalt oder Schlimmeres: Die neue Verordnung sieht millionenschwere Strafen vor. Was können Verantwortliche tun, um das zu verhindern?
Vor der Verabschiedung der neuen Datenschutzbestimmungen für die EU wurde viel diskutiert. Zuletzt war es eher ruhig um die DSGVO. Jetzt droht Hektik aufzukommen, denn ab 25. Mai gilt die Verordnung EU-weit. Christian Zöhrlaut, Director Products Central Europe bei Sage, gibt Tipps, worauf Unternehmen achten sollten, um sich und ihre Abläufe rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen. Sicher ist: ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Sicher ist auch, dass viele Unternehmen noch nicht darauf vorbereitet sind. Beispielsweise stellte der Digitalverband Bitkom noch im September 2017 bei einer Umfrage fest, dass gerade einmal 13 Prozent der Unternehmen entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben.
Am Vorabend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schlägt Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group, Alarm: "Mit der DSGVO ist ein echtes Bollwerk an Regeln und Richtlinien entstanden. Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben größte Schwierigkeiten bei der Umsetzung, denn hier paaren sich oft ein knappes Budget und wenig Personal." Der IT-Sicherheitsexperte rät, Prioritäten zu setzen, um den Einstieg in die DSGVO zu meistern.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Während der Stichtag immer näher rückt, müssen sich die Verantwortlichen durch eine Flut an Informationen kämpfen. Zusammen mit den Auflagen und Bußgeldern schüren die kursierenden Informationen oftmals Angst vor den bevorstehenden Änderungen. Dabei birgt die DSGVO große Chancen: Die Verordnung ist eine Modernisierung für wirksamen und konkreten Schutz personenbezogener Daten in Europa. Unternehmen haben die Chance, ihr Vertrauensverhältnis gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu untermauern, wenn sie die Richtlinie umsetzen. Im Zeitalter rasanter Digitalisierung und daten-getriebener Wirtschaft ist ein gewissenhafter und integrer Umgang mit Informationen unabdingbar - Geschäfte und Prozesse im Einklang mit der EU-DSGVO belegen eine solche Handhabung.
Am 25. Mai 2018 ist es so weit: Die zweijährige Übergangszeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endet und das Gesetz tritt mit allen Konsequenzen in Kraft. Das stellt Unternehmen jeder Größenordnung vor enorme Herausforderungen. So verlangt die Verordnung europaweit von allen Betrieben, sämtliche Geschäftsprozesse kontinuierlich zu überprüfen und zu aktualisieren, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Außerdem kommt auf viele Firmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu. Diese Compliance-Richtlinien gehen mit der Digitalisierung einher: Unternehmen verarbeiten Daten im großen Stil, gerade im Kundenservice.
Die DSGVO gilt ab Mai für sämtliche Unternehmen in Europa - für Online-Händler genauso wie für Einzelunternehmer oder große Konzerne. Ein Anliegen der europäischen Verordnung: Sie soll unter anderem die Datensammelwut vieler Unternehmen bändigen. "Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren massenhaft Datensätze gesammelt, mit denen unzählige Datenverarbeitungsvorgänge stattfinden. Mit Beginn der DSGVO müssen sich die Prioritäten der Unternehmen jedoch verschieben - weg von der Datensammelwut hin zum bedarfsgerechten Erheben von Daten. Denn künftig steht neben der strategischen Datenerhebung das Prinzip der Datensparsamkeit im Fokus", fasst Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group, zusammen.
Die Zeit rennt: In wenigen Monaten muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen umgesetzt sein. Laut einer aktuellen Bitkom-Studie holt sich bereits jeder Zweite Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO. Auch die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group spüren die vermehrte Nachfrage nach Hilfe und haben eine Checkliste zusammengestellt, mit deren Hilfe Unternehmen sich auf den Weg machen können, die DSGVO pünktlich umzusetzen.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat zu Beginn des Jahres einen Gesetzentwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz (LDSG), das für alle öffentlichen Stellen im Land gelten wird, und zur Änderung anderer Vorschriften vorgelegt. Damit soll die europäische Datenschutzreform - die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten - umgesetzt werden. Leider ist der Entwurf laut ULD mit vielen Mängeln behaftet. Einige davon verstoßen sogar gegen EU-Recht. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gewährt allen Datenschutzaufsichtsbehörden, also auch dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), eine Reihe von "Abhilfebefugnissen", wenn gegen Datenschutzrecht verstoßen wird.
Der Countdown läuft: Bereits am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wirksam. Sie gilt für alle Organisationen innerhalb des Staatenbundes, die personenbezogene Daten verarbeiten - und damit natürlich auch für Einrichtungen im Gesundheitswesen wie Krankhäuser, Apotheken oder Versicherungen, denn sie jonglieren täglich mit sensiblen Patientendaten. Vielen Verantwortlichen im Gesundheitssektor erscheint die neue Verordnung jedoch geradezu als Schreckgespenst: Eine aktuelle Studie von NetApp zeigt, dass 73 Prozent der befragten CIOs Bedenken haben, ob sie die neuen Bestimmungen bis Mai 2018 umsetzen können. Zudem glauben nur 17 Prozent, die Anforderungen der Grundverordnung in vollem Umfang zu verstehen.
Noch im Sommer 2017 veröffentlichte der ITK-Branchenverband Bitkom eine Studie, nachdem jedes fünfte IT- und Digital-Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung bislang ignorierte. Eine Folgeuntersuchung im September 2017 zeigte, dass branchenübergreifend erst 13 Prozent der Organisationen erste Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO begonnen oder abgeschlossen haben. Als Marktbeobachter fragt man sich zurecht: Auf was warten die Manager dort eigentlich? Der Datenschutz ist vielen Menschen sehr wichtig. Daher verwundert es kaum, dass 68 Prozent der Verbraucher dem Umgang der Unternehmen mit ihren persönlichen Daten misstrauen. Außerdem haben 61 Prozent der Facebook-Nutzer schon einmal ihre Datenschutzeinstellungen auf Facebook verändert, so eine Studie des Software-Anbieters Gigya.
Noch im Sommer 2017 veröffentlichte der ITK-Branchenverband Bitkom eine Studie, nachdem jedes fünfte IT- und Digital-Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung bislang ignorierte. Eine Folgeuntersuchung im September 2017 zeigte, dass branchenübergreifend erst 13 Prozent der Organisationen erste Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO begonnen oder abgeschlossen haben. Als Marktbeobachter fragt man sich zurecht: Auf was warten die Manager dort eigentlich? Der Datenschutz ist vielen Menschen sehr wichtig. Daher verwundert es kaum, dass 68 Prozent der Verbraucher dem Umgang der Unternehmen mit ihren persönlichen Daten misstrauen. Außerdem haben 61 Prozent der Facebook-Nutzer schon einmal ihre Datenschutzeinstellungen auf Facebook verändert, so eine Studie des Software-Anbieters Gigya.
Am 25. Mai 2018, tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft. Dann endet eine zweijährige Übergangszeit - und damit die Schonfrist für Unternehmen und Behörden. Doch obwohl die Zeit drängt, haben viele noch immer keinen Plan für die Umsetzung. Ihnen bleibt nun gar nichts anderes mehr übrig als Prioritäten zu setzen. Aber wo anfangen? Laut einer Befragung des Branchenverbandes Bitkom hatten im September 2017 erst 13 Prozent der Unternehmen Maßnahmen zur Umsetzung begonnen oder abgeschlossen, während 33 Prozent noch unvorbereitet waren. Einer Umfrage der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG) vom Oktober 2017 zufolge hatte sogar jedes zweite befragte Unternehmen immer noch keinen Plan für die Umsetzung der Verordnung.
Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Leitfaden zu den neuen, ab 25. Mai geltenden Datenschutzbestimmungen, um deren reibungslose Anwendung in der gesamten EU zu erleichtern. Ergänzend dazu stellt sie ein neues Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen ins Netz. Knapp 100 Tage vor Geltungsbeginn der neuen Bestimmungen gibt der Leitfaden einen Überblick darüber, was die Europäische Kommission, die nationalen Datenschutzbehörden und die nationalen Behörden noch tun sollten, um die Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen. Zwar schafft die neue Verordnung ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbares Regelwerk, sie erfordert jedoch in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen, darunter Änderungen an bestehenden Gesetzen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten und Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses durch die Datenschutzbehörden.
Neue Datenschutzregelungen stellen Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Für die Umsetzung fehlt vielen von ihnen häufig ausreichend qualifiziertes Personal. Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland hat weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Mit der ab 25. Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung ergeben sich viele neue Pflichten für Unternehmen.
Seit Langem forderte die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) von SAP eine kostenfreie und effiziente Möglichkeit, um Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in SAP-Software umzusetzen. Jetzt ist SAP dieser Forderung nachgekommen. Ein großer Erfolg für die SAP-Anwender im deutschsprachigen Raum. "Auf dem DSAG-Jahreskongress im September 2017 hat SAP unsere Forderung aufgegriffen und zugesagt, dass ihre Kunden in die Lage versetzt werden, Anforderungen aus der EU-DSGVO effizient und ohne zusätzliche Lizenzkosten zu erfüllen", so Gerhard Göttert, Mitglied des DSAG-Vorstands.
Am 28. Januar 2018 jährte sich zum 11. Mal der Europäische Datenschutztag. Er zeigt einmal mehr, dass Daten das teuerste Gut des 21. Jahrhunderts sind und besonderem Schutz bedürfen. Das digitale Business lebt von Datenspeicherung, Datennutzung und Datenanalyse. Und hier ist Vorsicht geboten: Wer mit Personendaten arbeitet, muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. In nicht mal vier Monaten, am 25. Mai 2018, endet nun die Übergangszeit für die vieldiskutierte Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ausdrücklich Personendaten schützt. Sie nimmt alle Unternehmen mit sofortiger Wirkung in die Pflicht, die personenbezogene Daten verarbeiten. Regelwidrigkeiten werden dann sofort - im schlimmsten Fall mit einer Geldstraße bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes bzw. 20 Millionen Euro - geahndet.
Es wird ernst mit der Datenschutz-Grundverordnung: Am 24. Mai 2016 trat die Verordnung der Europäischen Union bereits in Kraft, um die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu vereinheitlichen. Ab dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung europaweit von öffentlichen Stellen, aber auch privaten Unternehmen verbindlich anzuwenden. BullGuard begrüßt die Verordnung: Sie will einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von persönlichen Daten leisten. In der folgenden Übersicht hat das Unternehmen die Rechte aufgestellt, die Verbraucher im Rahmen der DSGVO haben.
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU DSGVO) verdeutlicht es: Eine der Digitalisierung angemessene Compliance im Unternehmen zu stemmen, heißt vor allem, eine dafür geeignete Technologie einzusetzen. Allerdings besteht hier offenbar noch ein gewaltiger Nachholbedarf, wie eine aktuelle Studie des Speicherspezialisten Veritas offenlegt. Fast ein Drittel (32 Prozent) der Befragten gibt an, dass ihr Unternehmen keine Technologie besitzt, mit der Daten effektiv verwaltet werden könnten. Das beeinträchtigt wiederum die Fähigkeit, Daten effizient zu suchen, zu finden und zu prüfen. Dies sind aber die essenziellen Kriterien für die Einhaltung der DSGVO. Zusätzlich fürchten 39 Prozent der Befragten, dass ihr Unternehmen nicht in der Lage ist, Daten in der IT-Landschaft zu lokalisieren, geschweige denn zu identifizieren. Unternehmen zweifeln zudem an ihren Fähigkeiten, den Wert von Daten einzuschätzen. 42 Prozent der Befragten geben zudem an, dass sie nicht entscheiden können, welche Daten sie speichern und welche sie löschen können.
"Ohne E-Mail-, Daten- und Websiteverschlüsselung wird es Unternehmen nicht möglich sein, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen", stellt Christian Heutger, IT-Sicherheitsexperte, klar. Der Geschäftsführer der PSW Group ergänzt: "Verschlüsselung ist aber inzwischen derart anwenderfreundlich geworden, dass sie tatsächlich zu den einfachsten Maßnahmen bei der Umsetzung der DSGVO gehört." Denn wo einst eine aufwendige Zertifikatsverwaltung die E-Mail Verschlüsselung kompliziert machten und die zu treffenden Einstellungen gerade für eine größere Menge an Mitarbeitern in Unternehmen abschreckend wirkten, machen moderne Secure-Mail-Gateways den Einsatz von E-Mail-Verschlüsselung heute sehr einfach. Mit ihnen gelingt nämlich das Verschlüsseln und Signieren von E-Mails automatisch an zentraler Stelle.
Cloud Computing-Anbieter werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weitaus stärker in die Pflicht genommen als bisher. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten - doch was genau bedeutet das für Sie als Cloud-Nutzer? Woran erkennen Sie, ob ein Dienst oder Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllt? Und wann gilt ein Cloud Computing-Dienst eigentlich als DSGVO-konform? Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zunächst in Artikel 5, Absatz 1 der DSGVO geregelt; weitere Regelungen finden sich u.a. in den Artikeln 25 und 32. Im Folgenden erläutern wir, was die wichtigsten Forderungen - vor allem in Bezug auf Cloud-Dienste - bedeuten. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz (Art. 5 (1)(a) DSGVO): Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Cloud ist nur dann rechtmäßig, wenn die Betroffenen dieser zugestimmt haben oder wenn eine andere Rechtsgrundlage besteht. Die Datenverarbeitung muss auf eine für die betroffene Person nachvollziehbare Weise stattfinden, d.h. der Cloud-Anbieter muss klare Garantien abgeben können.
Im Rahmen der Studie hat Proofpoint 1.500 IT-Entscheider aus Großbritannien, Frankreich und Deutschland in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern zum Thema DSGVO befragt. Dabei ging es im Schwerpunkt um die Vorbereitung und Umsetzung der DSGVO in den Unternehmen. Diese EU-Verordnung soll dabei unter anderem die Grundsätze und Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gewährleisten, sodass ihre Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gewahrt bleiben.
Lediglich die Hälfte (55 Prozent) der IT-Entscheidungsträger in Europa ist der Überzeugung, dass andere Organisationen ihre personenbezogenen Daten ordnungsgemäß verwalten - in Deutschland sind es mit 48 Prozent nur weniger als jeder Zweite. IT-Experten sind allgemein darüber besorgt, wie viele Unternehmen Zugriff auf ihre Daten haben, und zeigen geringes Vertrauen in die Branchenkollegen. Das geht aus einer Kaspersky-Studie anlässlich der im kommenden Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hervor.
Wenn am 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt, dann betrifft das auch die Personalabteilungen: Spätestens bis zum Stichtag müssen Unternehmen die Daten ihrer Beschäftigten und Bewerber wirksam schützen. Das bestimmt Artikel 88 der DSGVO, konkretisiert durch Paragraph 26 BDSG NEU. Ansonsten drohen hohe Bußgelder, bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes sind als Strafe möglich.
Der Weg personenbezogener Daten verläuft nur selten geradlinig. Umso wichtiger sind Technologien, die innerhalb komplexer Datenbeziehungen freie Sicht und eine lückenlose Nachverfolgbarkeit garantieren. Die Graph-Plattform Neo4j bietet hier auch bei stark vernetzten Daten die nötige Transparenz. Auch beim DSGVO gilt: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Wer die Aufsichtsbehörden in Sachen Compliance überzeugen will, muss es schaffen, personenbezogene Daten über alle Systeme hinweg nachzuverfolgen, zu orten und zu managen. Von dieser Transparenz sind Unternehmen oft noch weit entfernt. Das liegt häufig auch an den eingesetzten Systemen. Relationale Technologien und SQL-Datenbanken leisten gute Dienste, wenn es darum geht, strukturierte Daten abzufragen. Bei komplexen und hochgradig heterogenen Datensätzen, wie sie im Rahmen des DSGVO auftreten, liefern sie jedoch nur ein gewaltiges Labyrinth an Join-Tabellen und SQL-Codezeilen. Der Aufwand, in kürzester Zeit die komplette Interaktion zwischen einer Person und dem jeweiligen Unternehmen nachzuverfolgen und auf Anfrage darzulegen, ist enorm. Die Antwortzeiten sind extrem lang. Zudem ist es unmöglich die Abfragen bug-frei zu halten, sobald weitere Datenbeziehungen hinzugefügt werden.
Hatte die DSGVO noch im Mai für 58 Prozent der Befragten keine Priorität, so hat sich dies nun geändert: Mittlerweile ist für jedes zweite Unternehmen (53 Prozent) die Umsetzung der DSGVO Chefsache. Ebenso haben mittlerweile 52,5 Prozent der deutschen Unternehmen einen Data Protection Officer eingestellt, ein Drittel (35 Prozent) hat die Position eines Chief Digital Officers (CDO) geschaffen und 19 Prozent setzen auf einen Chief Privacy Officer (CPO).
Mehr als zwei Drittel der großen internationalen Unternehmen werden nach Ansicht ihrer Sicherheitsverantwortlichen im Mai 2018 nicht konform zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU operieren können. Das ist das Ergebnis einer globalen Umfrage unter Führungskräften im Sicherheitsbereich, die das Marktforschungsinstitut Ponemon im Auftrag von Radware durchgeführt hat. Nach dieser Umfrage sind lediglich knapp 60 Prozent der Verantwortlichen potentiell betroffener Unternehmen nach eigener Einschätzung gut oder sehr gut über die Anforderungen der DSGVO informiert.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht bei Unternehmen noch viele Fragen, um sich rechtssicher auf den Start der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 einzustellen. "Kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oft die Kapazitäten, die aus der DSGVO identifizierten Anforderungen umzusetzen", sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing auf der BvD-Herbstkonferenz. Internationale Konzerne dagegen sähen sich mit vielen offenen Rechtsfragen im Datenaustausch mit Drittländern wie den USA und Großbritannien, aber auch mit Staaten wie Norwegen oder Liechtenstein konfrontiert. "Die Zeit drängt. Die Unternehmen benötigen dringend rechtliche Klarstellungen. Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt", sagte Spaeing.
Nur jedes zweite Unternehmen in Deutschland hat sich bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bislang Hilfe von externen Experten geholt. Gerade einmal 48 Prozent aller Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigen geben demnach an, Spezialisten außerhalb des eigenen Hauses hinzugezogen zu haben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Am häufigsten wurden externe Anwälte eingeschaltet, die von rund jedem dritten Unternehmen (35 Prozent) mit Blick auf die DSGVO konsultiert wurden.
Die künftige Europäische DS-GVO gilt ab 25. Mai 2018 unmittelbar in der gesamten EU. Aufgrund zahlreicher Öffnungsklauseln sind darüber hinaus auch nationale Regeln nötig. Der Deutsche Bundestag verabschiedete daher am 27. April 2017 das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU.
Am 25. Mai 2018 ist es soweit und die zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung endet. Unternehmen, die personenbezogene Daten nutzen, müssen dann der Richtlinie entsprechen und deren Anforderungen bei der SAP-Nutzung ausreichend und nachweisbar berücksichtigen. Doch laut einer aktuellen Umfrage der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) unter ihren Mitglieder*, haben bisher gerade einmal etwas mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen eine Vorgehensweise (Roadmap) zur Umsetzung der EU-DSGVO in ihrem Unternehmen.
Der Countdown läuft: Bis zum 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die Neuerungen der seit 2016 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umgesetzt haben. Die Verschärfungen betreffen vor allem die Rechenschafts- und Nachweispflicht beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Meldepflicht im Fall von Datenpannen. Gleichzeitig steigt auch die Höhe möglicher Bußgelder deutlich. Um auch in Zukunft rechtskonform aufgestellt zu sein, müssen Prozesse angepasst oder neu aufgesetzt werden.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU steht vor der Tür. In weniger als einem Jahr müssen Unternehmen ihre IT-Sicherheit auf Vordermann gebracht haben, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Längst nicht alle Unternehmen sind auf die Vorgaben adäquat vorbereitet, meint CyberArk.
Am 25. Mai 2018, also in nicht einmal mehr einem Jahr, tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese löst das seit 1995 gültige Bundesdatenschutzgesetz ab und definiert den Umgang mit sensiblen Daten in Unternehmen, um diese besser zu schützen. In einer Bitkom-Umfrage gaben allerdings nur 34 Prozent der befragten Unternehmen an, bereits erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt zu haben. Dabei drohen hohe Bußgelder schon bei Nichteinhaltung der Compliance-Regeln und nicht erst bei Datenverlust- ganz abgesehen von der Rufschädigung, wenn bekannt wird, dass das Unternehmen nicht den Compliance-Ansprüchen gerecht wurde. Es wird also Zeit, die Weichen auf eine sicherere IT-Infrastruktur zu stellen und sich mit den wichtigsten Fragen zur eigenen Datensicherheit zu beschäftigen.
Cyberversicherungen werden gerade im kommenden Jahr vermutlich zu den Top-Prioritäten gehören. Der Markt für Cyberversicherungen ist ein relativ junger Markt in den ständig neue Anbieter und Angebote drängen. Es herrscht dementsprechend viel Bewegung und die Preisdynamik heizt das Segment zusätzlich an. Aber es gibt es immer noch wesentliche Bereiche, die Makler, Versicherungsträger und Regulierer, aber auch potenzielle Kunden gleichermaßen verwirrt zurücklassen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es noch viele Fragezeichen.
Thales stellte die Ergebnisse einer Studie zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) vor. Die Studie basiert auf einer von Censuswide durchgeführten und von Thales beauftragten Befragung von Verbrauchern und Unternehmen in Europa und den Vereinigten Staaten. Ziel der Erhebung war es, herauszufinden, wie gut Firmen auf die im Mai 2018 ablaufende Frist zur DSGVO-Compliance vorbereitet sind und wie sie den Einfluss der DSGVO auf ihre unternehmerische Tätigkeit bewerten.
Am 25. Mai 2018 startet europaweit mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine neue Datenschutz-Ära. Ihr Ziel: Die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen zu stärken und Unternehmen bei Datenschutzverstößen empfindlich zu treffen. Die neuen oder gestärkten Betroffenenrechte sowie die Neuregelungen zur Datenschutzerklärung sind allerdings riesige Bausteine der DSGVO und für viele Unternehmen eine echte Herausforderung.