- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Kommentare & Meinungen

Technologie zur Sprecherauthentifizierung


Sprachassistenten: Offen, wie unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung ausgeschlossen werden können
Stimmbiometrie hat aber nicht nur sicherheitsrelevante Vorteile: sie zielt auch darauf ab, den Nutzerkomfort zu erhöhen



Laut Einschätzungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags birgt Sprachassistent "Alexa" Risiken für Minderjährige und unbeteiligte Besucher. Kinder könnten persönliche Informationen preisgeben oder mit ihrer Stimme Inhalte abrufen, die für sie nicht geeignet sind. Im Gutachten stellt der Bundestag fest, dass Amazon zwar der Pflicht zur Informationsvermittlung bei der Datenerhebung von Nutzern ausreichend nachkommt. Allerdings bleibt es offen, wie unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung ausgeschlossen werden können. Heiner Krüssmann, Director Sales Enterprise DACH bei Nuance Communications kommentiert:

"Wie viele digitale Sprachassistenten lässt sich Alexa durch ein bestimmtes Aktivierungswort bedienen. Erst dann werden also Sprachdaten an den entsprechenden Anbieter gesendet und verarbeitet. Neuerdings bietet Alexa auch an durch "Alexa lerne meine Stimme" persönliche Stimmprofile einzurichten und zu personalisieren. Generell ist es ein guter Ansatz, mit Hilfe von Stimmbiometrie einzelne Personen zu identifizieren, um ein besseres Nutzererlebnis zu schaffen. Allerdings sollten Anbieter von digitalen Assistenten einen Schritt weitergehen und Stimmbiometrie auch einsetzen, um Stimmprofile zur Authentifizierung zu nutzen. So haben Anwender die Möglichkeit selbst zu bestimmen, welche Funktionen nur durch ein bestimmtes Stimmprofil ausgeführt werden können (wie z.B. Online-Bestellungen) und letztendlich wessen Daten dann weitergegeben werden. Um unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung auszuschließen, gibt es mit Systemen wie der Nuance Security Suite die Möglichkeit eine Blacklist zu verwalten mit deren Hilfe sich Stimmprofile sperren lassen. Einzelne Nutzer können so von der Sprachaufzeichnung ausgeschlossen werden.

Stimmbiometrie mit ihren vielfältigen Möglichkeiten sollte in Zukunft unbedingt Teil von Sprachassistenten werden, um nicht nur ein besseres Nutzererlebnis zu schaffen, sondern auch Dritte auszuschließen, die den digitalen Assistenten nicht nutzen sollten. Wir empfehlen unseren Kunden immer den Einsatz von Sprachbiometrie gegenüber ihren Kunden offenzulegen. Die Kunden sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sprachbiometrie verwendet wird, und sie sollten die Möglichkeit haben, sich gegen die Verwendung zu entscheiden, wenn sie dies wünschen. Wir haben gelernt, dass die Offenlegung des Einsatzes von Sprachbiometrie vielen unserer Kunden geholfen hat, sich in ihren jeweiligen Märkten zu differenzieren.

Stimmbiometrie ist eine Technologie zur Sprecherauthentifizierung, die eine Sprachprobe erfasst, sie mit einem zuvor gespeicherten Stimmabdruck – meistens eine eingesprochene Phrase wie "Meine Stimme ist mein Passwort" vergleicht und ermittelt, wie genau diese übereinstimmen. Dabei enthält ein Stimmabdruck mehr als hundert einzigartige Merkmale einer Person, die einerseits durch physische Faktoren wie die Länge des Stimmtraktes oder der Nasenpassage und andererseits durch Verhaltensmerkmale wie Tonhöhe, Rhythmus oder den Akzent bestimmt werden. Selbst wenn jemand die Passphrase kennt, ist er nicht in der Lage, die Stimme des Sprechers vollständig zu imitieren.

Stimmbiometrie hat aber nicht nur sicherheitsrelevante Vorteile: sie zielt auch darauf ab, den Nutzerkomfort zu erhöhen. Die Eingabe von PINs, Passwörtern oder Sicherheitsfragen im Sprachdialogsystem wird überflüssig und erlaubt die einfache sprachliche Eingabe von Passphrasen, was weniger aufwändig und gleichzeitig sicherer ist. Stimmbiometrie findet heute vor allem in Call und Contact Centern Verwendung, vor allem im Finanz- und Bankensektor, bei Versicherungen, Telekommunikationsanbietern und in Behörden. Vermehrt kommt Stimmbiometrie auch zur Authentifizierung im Smart Home, im Gesundheitswesen und in Automotive-Lösungen zur Anwendung. 2016 nutzten weltweit 150 Millionen Menschen Stimmbiometrie-Lösungen von Nuance, heute sind wir bei 300 Millionen. Eine Verdopplung in zwei Jahren. Bis 2020 rechnen wir mit 600 Millionen."

(Nuance Communications: ra)

eingetragen: 04.08.19
Newsletterlauf: 28.08.19

Nuance Communications: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Abbild der momentanen IoT-Sicherheit

    Das Internet der Dinge ist Fluch und Segen zugleich: Während vernetzte Geräte unseren Alltag optimieren und Unternehmen neue lukrative Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung auf unsere physische und digitale Sicherheit weniger positiv. Tatsache ist: Im gleichen Maße, indem die Zahl von IoT-Geräten steigt, steigt auch das Risiko für Missbrauch, Datendiebstahl oder gefährlichen Manipulationen. Und dafür ist nicht einmal großes Hackergeschick vonnöten: Vielmehr reichen ein herkömmlicher Telekom-Router und eine einfache Fehlkonfiguration aus, um für einen schweren Datenschutzvorfall zu sorgen. So passiert jüngst in einer niedersächsischen Arztpraxis. Deren 30.000 sensible Patienten- und Mitarbeiterdaten waren über einen Windows-Server für jedermann im Internet frei zugänglich. Ein Supergau - nicht nur in Hinblick auf die EU-DSGVO.

  • Datenschutz im Gesundheitswesen

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Wenn der Datenschutz dem Gesetz ein Bein stellt

    Mit dem DVG sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich richtig Fahrt aufnehmen. Aber wieder einmal bewahrheitet sich leider nicht das Sprichwort ‚Was lange währt, wird endlich gut'. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat in einem neuen Entwurf zum DVG die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Patientenakte gestrichen. In der Ressortabstimmung merkte das Justizministerium datenschutzrechtliche Bedenken an. Sensible Informationen zum Gesundheitszustand würden stärkere Schutzmechanismen benötigen. Weiter ging es auch um Unklarheiten bei der Frage, welche Anwendungen zuerst in der Akte verfügbar sein müssen und die scheinbare Problematik, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der behandelnden Ärzte welche Daten einsehen können. In der aktuellen Gesetzesvorlage heißt es, dass in einem zeitnah folgenden zusätzlichen Gesetz die elektronische Patientenakte Berücksichtigung finden soll, damit die Versicherten wie bereits festgelegt ab 2021 von der ePA profitieren können.

  • Schutz der eigenen Mitarbeiter

    Der Digitalverband Bitkom hat mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche in Deutschland befragt. 75 Prozent der befragten Unternehmen waren danach in den vergangen zwei Jahren Ziel von Cyber-Attacken. Auffällig dabei: Die größte Tätergruppe - wenn es um Datendiebstahl geht - sind die eigenen Mitarbeiter, die zum Beispiel einen USB-Stick mit Kundendaten mitnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Christian Patrascu, Senior Director, Sales Central Eastern Europe von Forcepoint, nimmt dazu Stellung.

  • Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones

    Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.