- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Kommentare & Meinungen

Zahl der Opfer von WannaCry imposant


Warum wir von Ransomware nicht wirklich überrascht sein sollten
Der WannaCry-Wurm erinnert die Menschen daran, dass sie schnell vergessen



Ein Kommentar zur aktuellen Ransomware-Welle von Michael Veit, Security-Experte bei Sophos

"Es ist ziemlich aggressiv und vermehrt sich sehr schnell" – das könnte die Aussagen eines gestressten System-Administrators sein, der vergangene Woche von der WannaCry (Wanna Decryptor) Ransomware betroffen war. Tatsächlich ist dies aber ein Statement, das ein Security-Experte vor 13 Jahren zu einer neuen Variante des Sasser-Wurms gab. WannaCry zielt auf nicht gepatchte Windwows SMB-Fehler. Genauso wie seinerzeit 2004 Sasser auf nicht gepatchte Windows Exploits in lokalen Security Authority Subsystem Services (LSASS – daher "Sasser") aus war, die ironischerweise ein Teil des Betriebssystems sind, das Security-Einstellungen verwaltet.

Zwar denkt man, dass die Zahl der Opfer von WannaCry imposant ist, doch von Sasser waren so bekannte Unternehmen wie die Deutsche Post, die EU-Kommission und Delta Airlines – um nur ein Auswahl zu nennen – betroffen. Kurioserweise wurde Sasser eher als harmlos denn als existenzbedrohend eingestuft, da es nach einer Reihe an Mega-Würmern wie ILOVEYOU, Nimda, Welchia, Nesky, SoBig, Blaseroder oder SQL Slammer erschien. Viele dieser Schadprogramme nutzten Microsoft-Schwachstellen aus und sorgten für so viel Ärger, dass man sich schwor: "Nie wieder!"

Doch 2008 erschien mit Conficker der nächste große Wurm auf der weltweiten Bühne, der auch drei Jahre danach noch 1,7 Millionen Systeme pro Jahr infizierte. Was war das für eine Welt, in der der Sasser-Wurm hunderttausende Netzwerke infizierte und lediglich als bloßes Ärgernis angesehen wurde? Anscheinend ein Welt, in der Würmer üblich waren und deren Ära wir als "Goldenes Malware-Zeitalter" bezeichnen könnten. Experten wissen, warum Würmer zu Beginn der 2000er so erfolgreich waren: Das Internet ermöglichte die rapide Infektion und Patching steckte noch in den Kinderschuhen. Wenn etwas möglich wird, wird es irgendwann jemand versuchen. Nicht lange danach wird jemand es kopieren und so geht der Zyklus weiter.

Würmer sind in den letzten Jahren selten geworden. Vielleicht deshalb, weil Cyberkriminelle Stealth-Attacken mittlerweile als die bessere Angriffstaktik sehen. Und doch bleibt die Verteidigung gegen Würmer schwierig. Admins können Dienste oder Ports auf Firewall-Ebene blockieren, aber oft nicht unbegrenzt. Das Aufhalten und Checken von E-Mails ist eine weitere Taktik, die aber oft nur solange funktioniert, bis sich alle beklagen.

Der WannaCry-Wurm erinnert die Menschen daran, dass sie schnell vergessen. Der Mensch hat sich zur Gewohnheit gemacht, von neuer Malware, die thematisch alt ist, überrascht zu werden. Und beim nächsten Mal kann es aber noch schlimmer werden, wie ein Blick in die jüngere Vergangenheit zeigt. 2012 wurde zum Beispiel die Saudi Aramco Oil Company von einer Malware namens Shamoon angegriffen, die sehr schnell die Master Boot Record (MBR) von 35.000 PC-Festplatten enterte. Und auch danach gab es immer wieder derartige Attacken, die sehr zeitraubend und teuer für die betroffenen Unternehmen sind.

Eine Malware, die die Zerstörung von Festplatten mit einem Wurm kombiniert, kann nicht nur Tage sondern Wochen der Unterbrechung verursachen, und es kostet viel Geld, die Schäden zu beheben – vom Vertrauensverlust noch gar nicht gesprochen. Wir alle sollten aus der Historie lernen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Wirklich jetzt! (Sophos: ra)

eingetragen: 22.06.17
Home & Newsletterlauf: 07.07.17


Sophos: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Abbild der momentanen IoT-Sicherheit

    Das Internet der Dinge ist Fluch und Segen zugleich: Während vernetzte Geräte unseren Alltag optimieren und Unternehmen neue lukrative Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung auf unsere physische und digitale Sicherheit weniger positiv. Tatsache ist: Im gleichen Maße, indem die Zahl von IoT-Geräten steigt, steigt auch das Risiko für Missbrauch, Datendiebstahl oder gefährlichen Manipulationen. Und dafür ist nicht einmal großes Hackergeschick vonnöten: Vielmehr reichen ein herkömmlicher Telekom-Router und eine einfache Fehlkonfiguration aus, um für einen schweren Datenschutzvorfall zu sorgen. So passiert jüngst in einer niedersächsischen Arztpraxis. Deren 30.000 sensible Patienten- und Mitarbeiterdaten waren über einen Windows-Server für jedermann im Internet frei zugänglich. Ein Supergau - nicht nur in Hinblick auf die EU-DSGVO.

  • Datenschutz im Gesundheitswesen

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Wenn der Datenschutz dem Gesetz ein Bein stellt

    Mit dem DVG sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich richtig Fahrt aufnehmen. Aber wieder einmal bewahrheitet sich leider nicht das Sprichwort ‚Was lange währt, wird endlich gut'. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat in einem neuen Entwurf zum DVG die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Patientenakte gestrichen. In der Ressortabstimmung merkte das Justizministerium datenschutzrechtliche Bedenken an. Sensible Informationen zum Gesundheitszustand würden stärkere Schutzmechanismen benötigen. Weiter ging es auch um Unklarheiten bei der Frage, welche Anwendungen zuerst in der Akte verfügbar sein müssen und die scheinbare Problematik, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der behandelnden Ärzte welche Daten einsehen können. In der aktuellen Gesetzesvorlage heißt es, dass in einem zeitnah folgenden zusätzlichen Gesetz die elektronische Patientenakte Berücksichtigung finden soll, damit die Versicherten wie bereits festgelegt ab 2021 von der ePA profitieren können.

  • Schutz der eigenen Mitarbeiter

    Der Digitalverband Bitkom hat mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche in Deutschland befragt. 75 Prozent der befragten Unternehmen waren danach in den vergangen zwei Jahren Ziel von Cyber-Attacken. Auffällig dabei: Die größte Tätergruppe - wenn es um Datendiebstahl geht - sind die eigenen Mitarbeiter, die zum Beispiel einen USB-Stick mit Kundendaten mitnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Christian Patrascu, Senior Director, Sales Central Eastern Europe von Forcepoint, nimmt dazu Stellung.

  • Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones

    Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.