- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Kommentare & Meinungen

Restriktive Zugriffsrechte besitzen Schlüsselrolle


Nach WannaCry heißt es Tränen trocknen und Daten besser sichern
Was wir aus der weltweiten Ransomware-Attacke lernen können




Von Kommentar von Thomas Ehrlich, Country Manager DACH von Varonis

Egal ob NSA-Hacker-Tool oder profane Phishing-Attacke: Angreifer werden immer wieder die äußeren Schutzwälle überwinden und ins Innere von Netzwerken gelangen. Schon Stunden nach dem Ausbruch wurde auf die Bedeutung von Updates und Backups hingewiesen. Beides ist richtig und unabdingbar. Aber dennoch: Selbst die aktuellsten Systeme bleiben verwundbar, sei es durch Zero-Day-Exploits oder durch Mitarbeiter, die auf falsche E-Mails hereinfallen.

Aus diesem Grund ist es an der Zeit, seinen Sicherheits-Ansatz zu überdenken und nicht für jede neue Angriffsform und jeden neuen Angriffsvektor eine neue, vermeintlich sichere Abwehr zu installieren. Stattdessen sollte man das Augenmerk darauf richten, was überhaupt zu schützen ist, und das sind in aller Regel die Daten, die oftmals unstrukturiert auf den Unternehmensservern verteilt sind.

Hier spielen restriktive Zugriffsrechte eine Schlüsselrolle. Jüngst hat unser Datenrisiko-Report 2017 ergeben, dass in nahezu jedem zweiten Unternehmen die Mehrzahl aller Mitarbeiter Zugriff auf über 1.000 sensible Dateien hat. Hier sollte dringend das "Need-to-know"-Prinzip umgesetzt werden und Mitarbeiter nur noch Zugriff auf die Daten erhalten, die sie wirklich benötigen. Dies alleine reduziert schon das mögliche Ausmaß einer Ransomware-Attacke.

Hierbei sollte man es aber nicht belassen: Die Überwachung des Datenzugriffs muss ebenso zum Standard werden. Durch intelligente Nutzeranalyse kann so automatisch schnell identifiziert werden, wenn ungewöhnliches Verhalten auftritt (wie beispielsweise die Verschlüsselung von Dateien) und entsprechende Gegenmaßnahmen gestartet werden, bevor größerer Schaden entsteht. Dies im Zusammenspiel mit Updates und Backups wird das Risiko einer Datenschutzverletzung deutlich und dauerhaft reduzieren.
(Varonis: ra)

eingetragen: 22.06.17
Home & Newsletterlauf: 07.07.17


Varonis Systems: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Abbild der momentanen IoT-Sicherheit

    Das Internet der Dinge ist Fluch und Segen zugleich: Während vernetzte Geräte unseren Alltag optimieren und Unternehmen neue lukrative Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung auf unsere physische und digitale Sicherheit weniger positiv. Tatsache ist: Im gleichen Maße, indem die Zahl von IoT-Geräten steigt, steigt auch das Risiko für Missbrauch, Datendiebstahl oder gefährlichen Manipulationen. Und dafür ist nicht einmal großes Hackergeschick vonnöten: Vielmehr reichen ein herkömmlicher Telekom-Router und eine einfache Fehlkonfiguration aus, um für einen schweren Datenschutzvorfall zu sorgen. So passiert jüngst in einer niedersächsischen Arztpraxis. Deren 30.000 sensible Patienten- und Mitarbeiterdaten waren über einen Windows-Server für jedermann im Internet frei zugänglich. Ein Supergau - nicht nur in Hinblick auf die EU-DSGVO.

  • Datenschutz im Gesundheitswesen

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Wenn der Datenschutz dem Gesetz ein Bein stellt

    Mit dem DVG sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich richtig Fahrt aufnehmen. Aber wieder einmal bewahrheitet sich leider nicht das Sprichwort ‚Was lange währt, wird endlich gut'. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat in einem neuen Entwurf zum DVG die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Patientenakte gestrichen. In der Ressortabstimmung merkte das Justizministerium datenschutzrechtliche Bedenken an. Sensible Informationen zum Gesundheitszustand würden stärkere Schutzmechanismen benötigen. Weiter ging es auch um Unklarheiten bei der Frage, welche Anwendungen zuerst in der Akte verfügbar sein müssen und die scheinbare Problematik, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der behandelnden Ärzte welche Daten einsehen können. In der aktuellen Gesetzesvorlage heißt es, dass in einem zeitnah folgenden zusätzlichen Gesetz die elektronische Patientenakte Berücksichtigung finden soll, damit die Versicherten wie bereits festgelegt ab 2021 von der ePA profitieren können.

  • Schutz der eigenen Mitarbeiter

    Der Digitalverband Bitkom hat mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche in Deutschland befragt. 75 Prozent der befragten Unternehmen waren danach in den vergangen zwei Jahren Ziel von Cyber-Attacken. Auffällig dabei: Die größte Tätergruppe - wenn es um Datendiebstahl geht - sind die eigenen Mitarbeiter, die zum Beispiel einen USB-Stick mit Kundendaten mitnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Christian Patrascu, Senior Director, Sales Central Eastern Europe von Forcepoint, nimmt dazu Stellung.

  • Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones

    Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.