BSI veröffentlicht finale Fassung des Testkonzepts für Breitband-Router Testkonzept behandelt exemplarisch bekannte Sicherheitsrisiken und Angriffsszenarien
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die finale Fassung des Testkonzepts für Breitband-Router veröffentlicht. Das Testkonzept ermöglicht die Überprüfung relevanter Sicherheitseigenschaften von Routern. Dabei betrachtet das BSI grundlegende sicherheitsrelevante Funktionen sowie die Unterstützung und Einhaltung etablierter Sicherheitsstandards. Darüber hinaus behandelt das Testkonzept exemplarisch bekannte Sicherheitsrisiken und Angriffsszenarien. Ziel ist es, die Sicherheit von Breitband-Routern wie xDSL- oder Kabel-Routern messbar zu machen und ein einheitliches Sicherheitsniveau der Geräte zu erreichen.
Hierzu erklärt Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): "Router sind zentrale Bausteine der Digitalisierung und Vernetzung. Sie sind das Herzstück des Heimnetzwerks aus PC, Speichergeräten, Smart-TV, Unterhaltungselektronik und Heizungs- oder Rollladensteuerungen, gleichzeitig aber auch Schutzwall gegen die Risiken des Internets. Mit der Abschaffung des Router-Zwangs im August 2016 haben Internetnutzer mehr Möglichkeiten bei der Auswahl ihres Routers. Sie sollten diese nutzen, indem sie die Sicherheit zum wichtigen Entscheidungskriterium beim Kauf eines Routers machen."
Nicht veröffentlicht sind zwei Kapitel, die sich unter anderem mit der Erkennung potentieller Schwachstellen befassen und daher nach dem Traffic Light Protocol als TLP Amber eingestuft sind. Die komplette Fassung des Dokuments können Interessierte per E-Mail gegen eine Vertraulichkeitserklärung nach dem Traffic Light Protocol sowie die Zusicherung, diese Informationen nicht für unerlaubte Angriffe auf Router zu verwenden, unter routertestkonzept(at)bsi.bund.de anfordern.
Das BSI beabsichtigt in Zusammenarbeit mit den in Deutschland tätigen Internet Service Providern und Herstellern von Breitband-Routern, Router entsprechend der im Testkonzept beschriebenen Methodik zu testen. (BSI: ra)
eingetragen: 17.05.16 Home & Newsletterlauf: 09.06.16
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Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich. Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Vorlage im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows-10-Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht den Angaben zufolge auf dem Freiwilligkeitsprinzip.
Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit sind ein Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung (19/12280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11755). Danach ist die IT-Sicherheit "ein fortwährendes Anliegen der Bundesregierung", das sie seit der Verbreitung der IT in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv berücksichtigt". Bereits 1991 habe sie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen.
Hacker können auch über Telefongeräte an sensible Daten und Dienste gelangen: Die meisten Unternehmen nutzen VoIP-Telefone, die ins Firmennetzwerk eingebunden sind. Sicherheitsforscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt haben in diesen VoIP-Telefonen insgesamt 40 teils gravierende Schwachstellen gefunden. Angreifer können über diese Lücken Gespräche abhören, das Telefon außer Betrieb setzen oder sich über Schwachstellen im Gerät weiteren Zugriff auf das Firmennetzwerk verschaffen. Die Hersteller der VoIP-Telefone haben die Schwachstellen mittlerweile geschlossen. Nutzern wird dringend empfohlen, die entsprechenden Updates der Geräte-Firmware einzuspielen. Weitere technische Details zu den Schwachstellen finden sich unter www.sit.fraunhofer.de/cve. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen haben die Forscher am Samstag auf der DEFCON vorgestellt, eine der weltweit größten Hackerkonferenzen.
Das Bundesgesundheitsministerium will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf sei vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen, heißt es in der Antwort (19/11314) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10936) der FDP-Fraktion.
Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.