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Warnungen vor IT-Sicherheitslücken


Einsatz von Schadsoftware (sog. Bundestrojaner) und Zurückhaltung und Ausnutzung von Sicherheitslücken durch Bundesbehörden
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig Erkenntnisse zu Sicherheitslücken



Öffentliche Warnungen vor Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13566) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13413). Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, "dass die Zurückhaltung beziehungsweise fehlende staatliche Meldung jeglicher Formen von Sicherheitslücken an Hersteller wie Bürgerinnen und Bürger im konkreten Fall nicht nur Gefahren für Einzelpersonen, sondern für die kritischen Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nach sich ziehen können".

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, können Schwachstellen beziehungsweise Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen Risiken für IT-Infrastrukturen und Bürger darstellen, sofern sie "Personen oder Stellen bekannt werden, die eine Ausnutzung der Schwachstellen zu rechtswidrigen Zwecken beabsichtigen".

Daher diskutiere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig Erkenntnisse zu Sicherheitslücken, die etwa öffentlich bekannt sind oder auf eigenen Analysen beruhen, mit den betroffenen Herstellern, damit diese die Sicherheitslücken kurzfristig schließen können. Falls sich aus Sicherheitslücken eine Gefährdung für Bürger, Unternehmen oder Verwaltungseinrichtungen ergibt, spricht das BSI darüber hinaus den Angaben zufolge zielgruppenspezifische oder öffentliche Warnungen aus.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit der Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) im April 2017 hat das BKA in § 49 BKAG die Ermächtigung zum präventiv-polizeilichen Einsatz von sog. Staatstrojanern erhalten. Dabei wurde in § 49 BKAG u. a. verfahrensrechtlich nicht sichergestellt, "dass die vom BKA einzusetzende Überwachungs-Software Mindestanforderungen an die Datensicherheit erfüllen" (Buermeyer, Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des BKAG, Ausschussdrucksache 18(4)806 E).

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Staatstrojaner führt zu einem Interesse der Sicherheitsbehörden, Sicherheitslücken offen zu halten, um Systeme von Zielpersonen infiltrieren zu können und nicht im Sinne der Cybersicherheit und des Schutzes aller Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Behörden und die Betroffenen zu melden, damit diese geschlossen werden. Das Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Bezüglich der Frage, ob die vom BKA entwickelten Trojaner sowie die zusätzlich erworbenen, kommerziellen Trojanerprodukte verfassungskonform eingesetzt werden können, bestehen aus Sicht der Fragesteller weiterhin erhebliche Zweifel. Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes und die Verfassungskonformität des Programms wären u. a. nur über die vollständige Offenlegung des Quellcodes nachzuweisen.

Dass die Schadsoftware wie im Falle der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ausschließlich auf Kommunikationsvorgänge beschränkt werden kann, halten Experten jedoch für kaum möglich (vgl. https://netzpolitik.org/2017/staatstrojaner-bundestagbeschliesst-diese-woche-das-krasseste-ueberwachungsgesetz-der-legislaturperiode/). Durch die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen in der Strafprozessordnung (StPO) zum Einsatz von Trojanern in der Strafverfolgung verschärft sich die Problematik der vom BKA entwickelten Software. Es besteht die Möglichkeit, dass die Software massenhaft in der Strafverfolgung eingesetzt werden wird und sich die Risiken sowohl für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als auch für die IT-Sicherheit dadurch potenzieren.

Zudem wurden jüngst Berichte darüber öffentlich, dass das BKA jedoch nicht einmal die passende Überwachungssoftware besitze, um die als geringfügigerer Eingriff geltende, sog. Quellen-TKÜ durchführen zu können. So funktioniere der neue Bundestrojaner nach Informationen der "taz" nur auf Computern mit den Betriebssystemen Windows 7 und Windows 8. An einer Version für Windows 10 werde gearbeitet. Noch gar keine Lösung gibt es angeblich für die gängigen Betriebssysteme von Smartphones – wo eigentlich der Hauptbedarf bestehe (taz vom 20. Januar 2017, www.taz.de/!5373564/).
Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 06.09.17
Home & Newsletterlauf: 17.10.17



Meldungen: Nachrichten

  • Migration auf Windows 10

    Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich. Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Vorlage im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows-10-Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht den Angaben zufolge auf dem Freiwilligkeitsprinzip.

  • Verbesserung der IT-Sicherheit

    Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit sind ein Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung (19/12280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11755). Danach ist die IT-Sicherheit "ein fortwährendes Anliegen der Bundesregierung", das sie seit der Verbreitung der IT in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv berücksichtigt". Bereits 1991 habe sie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen.

  • Gefahr übers Telefon

    Hacker können auch über Telefongeräte an sensible Daten und Dienste gelangen: Die meisten Unternehmen nutzen VoIP-Telefone, die ins Firmennetzwerk eingebunden sind. Sicherheitsforscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt haben in diesen VoIP-Telefonen insgesamt 40 teils gravierende Schwachstellen gefunden. Angreifer können über diese Lücken Gespräche abhören, das Telefon außer Betrieb setzen oder sich über Schwachstellen im Gerät weiteren Zugriff auf das Firmennetzwerk verschaffen. Die Hersteller der VoIP-Telefone haben die Schwachstellen mittlerweile geschlossen. Nutzern wird dringend empfohlen, die entsprechenden Updates der Geräte-Firmware einzuspielen. Weitere technische Details zu den Schwachstellen finden sich unter www.sit.fraunhofer.de/cve. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen haben die Forscher am Samstag auf der DEFCON vorgestellt, eine der weltweit größten Hackerkonferenzen.

  • Verbindliche Sicherheitsrichtlinien

    Das Bundesgesundheitsministerium will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf sei vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen, heißt es in der Antwort (19/11314) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10936) der FDP-Fraktion.

  • Infizierte Smartphones

    Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.