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Neustrukturierung des BKA-Gesetzes


BKA-Gesetz: Fraktion Die Linke begründete ihre Ablehnung unter anderem mit den Regelungen zur Onlinedurchsuchung
Vollkommen unklar, wie Polizei und Justiz in die Lage versetzt werden sollen, die "Eingriffstiefe" sogenannter "Staatstrojaner" zu beurteilen




Der Innenausschuss hat den Weg für die Verabschiedung der von der Regierungskoalition angestrebten "Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" (18/11163, 18/11326) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Parlament die Gesetzesvorlage. Mit der Neuregelung, die auch die Einführung der "elektronischen Fußfessel" für sogenannte Gefährder vorsieht, soll zugleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April vergangenen Jahres umgesetzt werden.

Ziel der Neustrukturierung ist laut Vorlage insbesondere die Schaffung einer modernen IT-Architektur für das Bundeskriminalamt (BKA). Das Gesetz solle die Datenqualität verbessern und neue gemeinsame IT-Standards etablieren. Das BKA soll den Angaben zufolge sowohl als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens als auch als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.

Zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus kann das BKA der Vorlage zufolge auf entsprechende richterliche Anordnung Personen verpflichten, am Körper eine elektronische Fußfessel bei sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme sei es, den Aufenthaltsort von Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat ausgeht, ständig zu überwachen und so die Begehung derartiger Taten zu verhindern.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion hatte der Ausschuss zuvor einen Änderungsantrag der Koalition gebilligt, mit dem unter anderem in das BKA-Gesetz eine Übergangsregelung für die Weiterverarbeitung und Übermittlung von Altdatenbeständen eingefügt wird. Durch die Übergangsvorschrift werde eine "ressourcenaufwändige Nachkennzeichnung der Altdatenbestände vermieden", heißt es dazu in der Begründung.

Die CDU/CSU-Fraktion wertete den Entwurf im Ausschuss als "wirklich großen Wurf", mit dem dem BKA ein modernes Gesetz gegeben werde. Sie hob zugleich die Notwendigkeit des Änderungsantrages hervor und zeigte sich mit der Gesetzesvorlage "sehr glücklich".

Die SPD-Fraktion sprach von gleichfalls von einem großen Wurf, mit dem das BKA die "Tür ins 21. Jahrhundert" geöffnet werde. Dabei habe es dem Gesetzentwurf gut getan, in den parlamentarischen Beratungen ausführlich behandelt worden zu sein.

Die Fraktion Die Linke begründete ihre Ablehnung unter anderem mit den Regelungen zur Onlinedurchsuchung. Es sei vollkommen unklar, wie Polizei und Justiz in die Lage versetzt werden sollten, die "Eingriffstiefe" sogenannter "Staatstrojaner" zu beurteilen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die weitgehenden Fähigkeiten eines solchen Trojaners, mit dem ein Gerät auch infiltriert werden könne. Hier sehe der Gesetzentwurf keinerlei Einschränkungen vor. Zugleich kritisierte die Fraktion den vorgesehenen Einsatz elektronischer Fußfesseln als ungeeignet. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.06.17
Home & Newsletterlauf: 29.06.17



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