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Shadow IT: Ein erhebliches Compliance-Risiko


Drei Tipps, wie die richtige Technologie Unternehmen bei der Einhaltung der DGSVO helfen kann
Um Verstöße und Cyber-Angriffe zu verhindern und Regel-Konformität nachzuweisen, ist Patch-Management erforderlich



Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt auf Unternehmensseite Handlungsbedarf. Kaseya gibt Tipps, wie Firmen mit der richtigen Technologie schneller und einfacher zum Ziel der DSGVO-Konformität kommen.

>> Stilllegen von Devices: Verlorene oder gestohlene Geräte müssen auf jeden Fall außer Betrieb genommen werden. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder das Gerät entfernt wird. Der Nutzer und seine Zugangsmöglichkeiten müssen für alle Systeme genauso sorgfältig aufgehoben werden, wie sie aufgesetzt wurden. Ganz gleich, ob es um Angestellte, Kunden, Admins oder Partner geht. Neben dem Aufheben von Nutzerrechten ist es wichtig, Daten zu beseitigen und zwar so, dass sie nicht wiederhergestellt werden können. Mit regulären Methoden lassen sich die Daten nicht sicher vernichten.

Landet das Gerät dann als Spende in der nächsten Schule oder einfach auf dem Müll, droht das Unternehmen DSGVO-Vorgaben zu verletzen. Wurde ein Gerät gestohlen oder ist es verloren gegangen, muss die Firma in der Lage sein, es per Fernzugriff abzuschalten, Daten zu verschlüsseln oder es sogar zu formatieren.

>> Patch-Management: Um Verstöße und Cyber-Angriffe zu verhindern und Regel-Konformität nachzuweisen, ist Patch-Management erforderlich. Die ideale Lösung sollte Server, Workstations und Remote-Computer automatisch mit Patches (einschließlich Betriebssystem-Fixes) und Software-Updates versorgen. Patches sind unerlässlich, aber für Unternehmen, die auf Endbenutzerüberwachung oder manuelle IT-Prozesse angewiesen sind, eine große Herausforderung.

Die Antwort ist eine Patching-Lösung, die Patches automatisch installiert, sobald sie verfügbar sind – auf allen Endpunkten und Servern. Auch hier sind Policies eine wichtige Grundlage. Richtlinien machen Prozesse nachvollziehbar und stellen sicher, dass beim automatischen Patching alle Systeme entsprechend aktualisiert werden.

>> Shadow IT: Shadow IT oder Schatten-IT wird definiert als Hard- oder Software, die von Individuen oder Abteilungen genutzt wird, ohne, dass die IT-Verantwortlichen dies unterstützen oder genehmigen. Sie stellt ein erhebliches Compliance-Risiko dar.

Zu den üblichen Anwendungen gehören dabei Skype, Evernote oder Dropbox. Speichert bspw. ein Mitarbeiter Daten, die unter die DSGVO fallen, auf Plattformen von Dritten, droht das Unternehmen die Vorgaben zu verletzen. Nötig ist es deshalb, interne Richtlinien klar und deutlich an die Angestellten zu kommunizieren. Diese Maßnahme muss nachweisbar und jedem klar sein: Ohne Genehmigung der IT keine darf Hard- oder Software eingesetzt werden. Würden etwa sensible Kundendaten öffentlich, wären die Folgen für das Unternehmen verheerend. (Kaseya: ra)

eingetragen: 02.05.18
Newsletterlauf: 05.06.18

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.