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DSGVO: Es bleibt nicht mehr viel Zeit


Fit für die DSGVO? Tipps, was Unternehmen jetzt tun müssen
Die Strafen bei Nichteinhaltung der Richtlinien der DSGVO sind hoch: Es droht eine Geldstrafe in Höhe von vier Prozent des weltweiten Umsatzes



Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Viel Zeit bleibt Unternehmen also nicht mehr, um ihre Unternehmens-IT fit für die neuen Datenschutzrichtlinien zu machen. Nach wie vor wird das Thema DSGVO von vielen Unternehmen aber eher stiefmütterlich behandelt. Ein Fehler, denn das Nichteinhalten der DSGVO wird ab Ende Mai 2018 mit hohen Strafen geahndet. Der Sicherheitsspezialist Trustwave verrät, welche Schritte IT-Verantwortliche bereits jetzt ausführen sollten, um Ende Mai die rechtlichen Voraussetzungen problemlos erfüllen zu können.

Ziel der DSVGO ist es, die Datenschutzgesetze in allen EU-Mitgliedsstaaten anzugleichen. Dabei steht vor allem das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO) im Mittelpunkt. Betroffen von den DSVGO sind somit alle Unternehmen, die persönliche Informationen von EU-Bürgern sammeln und verwalten. Bis Ende Mai müssen diese Unternehmen ausreichend Vorkehrungen treffen, um diese persönlichen Daten mit technischen Mitteln vor Missbrauch zu schützen.

Die Strafen bei Nichteinhaltung der Richtlinien der DSGVO sind hoch: Bei Nichteinhaltung droht eine Geldstrafe in Höhe von vier Prozent des weltweiten Umsatzes. Neben den finanziellen Einbußen verursacht eine Sicherheitsverletzung natürlich auch immer einen hohen Image-Schaden bei den betroffenen Unternehmen.

Unternehmen müssen deshalb zügig damit beginnen, die Sicherheit der ihnen anvertrauten Daten zu erhöhen. Trustwave empfiehlt Unternehmen, diese fünf Schritte unverzüglich umzusetzen:

1) Sofort handeln
Für global agierende Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, ihre Richtlinien, Verfahren und Technologien zu überarbeiten, um die Einhaltung der DSVGO zu gewährleisten. Ein guter erster Schritt besteht darin, eine Risikobewertung durchzuführen.

2) Sich einen Überblick über alle Daten verschaffen
Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen besteht darin, sich einen Überblick über die Daten zu verschaffen. Firmen müssen analysieren, wo und welche Informationen vorhanden sind. Dazu gehören auch unstrukturierte Daten in der Cloud und Daten, die mit Partnern und sonstigen Dritten geteilt werden.

3) Erkennung von Sicherheitsverletzungen erhöhen
Je länger eine Sicherheitsverletzung unentdeckt bleibt, desto mehr Schaden kann sie verursachen. Um Datenschutzverletzungen möglichst in Echtzeit zu erkennen und potenziellen Bedrohungen möglichst präventiv zu begegnen, sollten Unternehmen mit erfahrenen Experten zusammenarbeiten.

4) Mitarbeiter ausreichend schulen
Compliance-Richtlinien sind nur so gut, wie die Mitarbeiter, die sich an diese Richtlinien halten müssen. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter ausreichend IT-Security-Schulungen bekommen und mit den Richtlinien der DSGVO vertraut sind. Dazu gehört auch das Ausarbeiten von Protokollen, in denen detailliert erklärt wird, wie Mitarbeiter mit persönlichen Daten umzugehen haben.

5) IT-Experten einstellen und/oder mit einem MSSP zusammenarbeiten
Eine zentrale Herausforderungen für Unternehmen besteht darin, qualifizierte IT-Fachkräfte zu finden, die ihnen bei der Einhaltung aller Compliance- und Sicherheitsregeln helfen. Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften wird bis zum Ende des Jahrzehnts deutlich erhöhen. Trustwave schätzt, dass aufgrund des nach wie vor anhaltenden Fachkräftemangels mindestens jede dritte Stelle nicht besetzt werden kann. Abhilfe kann hier die Zusammenarbeit mit einem Managed Security Service Provider (MSSP) schaffen. Ein MSSP zum einen die interne IT-Abteilung entlasten, zum anderen können Unternehmen auch die komplette IT-Security an einen MSSP outsourcen. (Trustwave: ra)

eingetragen: 16.10.17
Home & Newsletterlauf: 15.11.17


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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.