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IoT-Geräte in Netzwerken


IoT-Tipps für Endanwender -Empfehlungen für eine sicherere Implementierung in heimischen Netzwerken
Bei der Inbetriebnahme des IoT-Gerätes sollte ein Minimum an Dateneingaben erfolgen



Viele Geräte in unserem Leben werden zwar immer vernetzter, viele dieser Produkte verfügen jedoch über eine relativ schwache Absicherung gegen unbefugte Zugriffe von außen. TÜV Trust IT hat Tipps für Endanwender im Smart Home herausgegeben, wie sie sich vor Cyberangriffen schützen können. Im Smart Home werden immer mehr IoT-Geräte miteinander und mit der Cloud vernetzt. Hierdurch entstehen viele verschiedene Angriffsszenarien für das Smart Home. Eine neue Angriffsform, so genannte Seitenkanalangriffe, mit denen sich aus dem Datenverkehr der Geräte eine Vielzahl an Informationen über die Nutzer in einem Haushalt herausfinden lassen, wurde von der TU Graz in einem Forschungsprojekt mit dem TÜV AUSTRIA und TÜV Trust IT analysiert. Gemeinsames Ziel ist die Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten Konzepts zur Bedrohungsanalyse von IoT-Geräten in Heimnetzwerken. Hierzu wurde bereits ein erstes Whitepaper herausgegeben.

Es enthält auch die folgenden Tipps für Endanwender, wie sie IoT-Geräte sicherer in ihren Netzwerken implementieren können:

>> Benötige ich die Geräte wirklich als IoT? Im Vorfeld sollte jeder für sich abwägen, ob es Sinn macht, das Consumer-Gerät auch tatsächlich mit Smart-Funktionalitäten zu erwerben oder ob nicht ein konventionelles Gerät völlig ausreichend ist.

>> Muss ich das Gerät wirklich an das Smartphone oder das Netzwerk koppeln? Für den Fall, dass das gewünschte Consumer-Gerät nicht ohne IoT-Funktionalität zu erwerben ist (z.B. moderne Smart TVs), so muss dieses nicht zwangsweise oder permanent mit dem Netzwerk verbunden sein.

Gastnetzwerk: Es macht Sinn, für das IoT-Gerät lediglich ein Gastnetzwerk einzurichten. Angemeldete Geräte nutzen in diesem Fall nur den Internetzugang und haben keinen Zugang zum Heimnetzwerk. Das hat den Vorteil, dass die Nutzung protokolliert und auf bestimmte Internetanwendungen beschränkt werden kann.

Datensparsamkeit – Haken entfernen: Bei der Inbetriebnahme des IoT-Gerätes sollte ein Minimum an Dateneingaben erfolgen. Bei den Grundeinstellungen sollten so wenig wie möglich Häkchen gesetzt werden. So wird unnötige Informationsweitergabe vermieden.

Bekannte Hersteller – wo ist die Cloud? Innerhalb der EU unterliegt der Datenverkehr dem Datenschutz (DSGVO). Außerhalb der EU kann dies nicht garantiert werden, da jeweils nationales Recht bzw. Datenschutz greift. Es sollte also darauf geachtet werden, dass die Daten im europäischen Raum abgespeichert werden.

Hersteller nach IT-Sicherheit anfragen: Sollten Bedenken bezüglich Sicherheit des Consumer-Gerätes vorliegen, kann ein Anruf beim Hersteller nützlich sein, um Unklarheiten zu beseitigen.

Achten auf Bewertungen: Im Vorfeld des Kaufs ist es ratsam, sich Kundenbewertungen durchzulesen. Oft bekommt man damit bereits sehr viele Informationen zu potenziellen Sicherheitsrisiken.

Regelmäßige Updates: IoT-Geräte sollten immer auf dem aktuellsten Stand gehalten und Updates regelmäßig durchgeführt werden.

Zufällige lange Passwörter wählen: Je länger und je zufälliger zusammengesetzt ein Passwort ist, desto sicherer ist dieses. Wählen Sie ein langes Passwort, welches keine Bedeutung (z.B. Namen) enthält und welches Sie nur ein einziges Mal verwenden.

Bei wichtigen Funktionen nicht alleine auf ein smartes Gerät vertrauen: Werden bestimmte wichtige Funktionalitäten von einem smarten Gerät übernommen, sollte man zusätzlich die Funktionalität durch eine physikalische Funktion unterstützen. Ein klassisches Beispiel ist ein Smart-Lock, welches man zusätzlich mit einem herkömmlichen Schlüssel absichert.

Adressiert an die Hersteller von IoT-Geräten hat die TÜV Trust IT auch einen Prüfkatalog erarbeitet, der es erlaubt, IoT-Devices unabhängig und objektiv zu bewerten und nach dem Standard "TRSUTED IoT Device" zu zertifizieren.

"Die IT-Sicherheit im Smart Home ist die Aufgabe von allen Beteiligten. Die angegebenen Tipps können einem Endkunden helfen, sein Smart Home abzusichern, aber auch die Hersteller müssen mehr im Bereich der IT-Sicherheit investieren und ihre Produkte gegen aktuelle Angriffe absichern. Eine hohe Sicherheit gegen Cyberangriffe kann durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden", erläutert Hendrik Dettmer, Head of IoT Security Lab bei der TÜV Trust IT.
(TÜV Trust IT: ra)

eingetragen: 09.05.19
Newsletterlauf: 13.06.19

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.